Verleumdung/üble Nachrede

Liebe Experten

Man stelle sich folgenden fiktiven Fall vor:

Ein langjähriger Mitarbeiter, welcher im Kader ist und als Prokurist eine privilegierte Position in einer Firma hat, verhält sich äusserst unfair, wie zum Beispiel:

  • er lässt ihm unterstellte Mitarbeiter kleinere Schwarzarbeiten ausführen, ohne dass es der Geschäftsinhaber weiss
  • er setzt Gerüchte in die Welt, dass z.B. Mitarbeiter A mit der Sekretärin ein Verhältnis hat (die Sekretärin ist nota bene die langjährige Lebenspartnerin des Geschäftsinhabers), er behauptet sogar, dass jener Mitarbeiter sämtliche weiblichen Mitarbeiterinnen anmacht, resp. Verhältnisse zu ihnen pflegt oder pflegte.
  • er unterschlägt kleinere Geldsummen, z.B. wenn Mitarbeiter einen Firmenlieferwagen ausleihen, kassiert er eine Entschädigung von € 50, ohne das zu melden
  • er behauptet, der Geschäftsführer sei unfähig, er wäre der beste.
  • allgemein setzt er Mitarbeitende unter Druck, indem er seine Position als Prokurist ausnutzt.

dieser Mitarbeiter trägt diese Gerüchte sogar nach Aussen, langjährigen und treuen Kunden (Key-Accounts) erzählt er ebenfalls diese unwahren Geschichten.

Gesetzten Falles, eine solche fiktive Situation würde eintreten, welche Massnahmen kann der Geschäftsinhaber ergreifen, anbetracht dessen, dass die Beweise schwer zusammenzutragen sind (Aussage gegen Aussage)?

  • Ist der Tatbestand der Verleumdung oder übler Nachrede erfüllt?
  • kann diesem Mitarbeiter fristlos gekündigt werden?
  • Darf man die Key-Accounts über die Umstände (natürlich nur in groben Zügen) informieren?
  • kann dem Mitarbeiter ein Konkurrenz-Verbot auferlegt werden?

Besten Dank für Eure Stellungnahmen

Laurent

Nachdem der Prokurist „Mehrfachtäter“ ist sind Massnahmen wohl dringend erforderlich.

Variante 1:
Der GF nimmt sich den Proku zur Brust - aber nur im 4- Augen - Gespräch. Vielleicht gibts ne einvernehmliche Lösung. Wäre jedefalls ein Warnschuss, der nicht nach hinten losgehen kann - ohne Zeugen.

Variante 2:
Wasserdichte Beweise ermitteln.
Falls andere Mitarbeiter bereit sind, gegen den Prok auszusagen wäre alles einfach…

Die Key- account - Kunden vorher zu informieren (quasi schwebendes Verfahren) wäre leichtsinnig, weil anfechtbar.

Insgesamt viel Fingerspitzengefühl und Vorsicht erforderlich.

Schwierig wirds, wenn auch nur im Geringsten was Wahres an den Aussagen des Prokus dran sind…