Hallo
Stellen wir uns mal folgendes vor:
In einer Kneipe von Wirt „W“ ist ein Gast „G1“ seit Jahren Stammgast. Nun kommt es aus welchen Gründen auch immer dazu, daß ein anderer Gast „G2“ den Stammgast „G1“ beim Wirt anschwärzt. Daraufhin erteilt der Wirt dem G1 Hausverbot.
Nun möchte G1 das so nicht hinnehmen, da er sich zu Unrecht ausgesperrt fühlt, kann aber nicht viel tun, da er:
- vom Wirt nur eine sehr vage Begründung erhalten hat,
- Nicht weiß wer die Gerüchte über Ihn in Umlauf gebracht hat, bzw. wer Ihn beim Wirt angeschwärzt hat.
Gibt es eine Rechtliche Grundlage, daß G1 beim Wirt erfahren kann, wer die Gerüchte verbreitet hat? Welche Möglichkeiten hätte G1 sonst noch?
Hallo Brainstorm64,
vielleicht kann ich bei der Beantwortung Ihrer Frage etwas weiterhelfen.
Sie fragen nach einer rechtlichen Grundlage um den Wirt zu bewegen, den Namen der einen Person zu nennen?
Wenn es schon in großen Strafverfahren nicht möglich ist, einen Beklagten zu einem Geständnis zu bewegen, wie wollen Sie es denn bei diesem Bagatellfall hinbekommen. Sie haben auch hier keine anderen Möglichkeiten. Wer nicht aussagen will, der will das halt nicht.
…und zu dem Hausverbot ist zu sagen, der Wirt hat nun mal das Hausrecht und kann dieses Hausrecht anwenden bei wem er auch immer will. Eine Begründung für das Hausverbot muss er nicht nennen.
Sorry, aber so ist es nun mal.
Gruß Hitchhiker
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Nun möchte G1 das so nicht hinnehmen, da er sich zu Unrecht
ausgesperrt fühlt, kann aber nicht viel tun, da er:
Das wird er müssen. Der Wirt kann sich aussuchen, wen er einläßt und wen nicht.
Gibt es eine Rechtliche Grundlage, daß G1 beim Wirt erfahren
kann, wer die Gerüchte verbreitet hat?
Nein.
Welche Möglichkeiten hätte G1 sonst noch?
Sich eine andere Stammkneipe suchen.
Wirt wäre aber Zeuge und nicht Beklagter
Hallo,
Wenn es schon in großen Strafverfahren nicht möglich ist,
einen Beklagten zu einem Geständnis zu bewegen, wie wollen Sie
es denn bei diesem Bagatellfall hinbekommen. Sie haben auch
hier keine anderen Möglichkeiten. Wer nicht aussagen will, der
will das halt nicht.
nur wäre der Wirt nicht der Beklagte, der tatsächlich nicht aussagen müsste, sondern Zeuge. Und der muss Aussagen und ist zur Wahrheit verpflichtet.
Geregelt ist das übrigens in der StPO.
Gruß
S.J.
Hallo,
Gibt es eine Rechtliche Grundlage, daß G1 beim Wirt erfahren
kann, wer die Gerüchte verbreitet hat? Welche Möglichkeiten
hätte G1 sonst noch?
G1 kann natürlich Strafanzeige wegen Verleumdung nach StGB §187 stellen (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__187.html). Im Zuge der Ermittlungen müsste der Wirt ggf. als Zeuge wahrheitsgemäß aussagen.
Gruß
S.J.
Vielen Dank an alle erstmal für die Antworten.
Nur wird es natürlich ohne genaue Angaben schwer eine Anklage aufzusetzen. Aber in dem Fall scheint das wohl der einzige brauchbare Weg zu sein.
Hallo,
Nur wird es natürlich ohne genaue Angaben schwer eine Anklage
aufzusetzen. Aber in dem Fall scheint das wohl der einzige
brauchbare Weg zu sein.
Anklage bei Straftaten erhebt die Staatsanwaltschaft. Diese ist gesetzlich verpflichtet tätig zu werden, wenn sie von einer Straftat Kenntnis erlangt.
Somit müsste der Geschädigte lediglich der Staatsanwaltschaft oder der Polizei den Sachverhalt schildern…
Wenn dann aber die Beteiligten plötzlich nichts mehr von der Sache „wissen“, würden die Ermittlungen wohl eingestellt werden.
Gruß
S.J.
Realistisch finde ich as nicht. Die Staatsanwaltschaft wird 'nen Teufel tun und hier Ermittlungen anstellen. Das Ganze läuft eher auf eine Verweisung auf den Privatklageweg hinaus.
http://dejure.org/gesetze/StPO/376.html
Da ist nicht viel mit Ermittlungspflichten.
Levay