Verleumdung - welches Rechtsgebiet

Hallo miteinander,

angenommen, Frau A. wird von einer absolut vertrauenswürdigen Person darauf aufmerksam gemacht, dass eine Frau X. kraft ihres Amtes massivste Beleidigungen und unwahre Behauptungen verbreitet. Diese Äußerungen an sich wären Frau A. relativ egal, aber leider können sie durch das Amt der Frau X. schlimme Folgen haben.

Die Person hat bei einem wichtigen Gespräch mit Frau X. ein ausführliches Gesprächsprotokoll angefertigt, das sie Frau A. zur Verfügung stellen möchte.

Frau A. möchte nun einen Anwalt einschalten, sich beraten lassen und eventuell dann doch eine Verleumdungsklage einreichen. Zu welchem Rechtsgebiet gehört ein solcher Vorgang, und muss Frau A. noch irgendetwas ganz wichtiges beachten ?

Vielen Dank vorab,
Insel

Das kommt darauf an, was die Betroffene erreichen möchte. Es gibt die Möglichkeit des zivilrechtlichen Weges: Hier könnte die Betroffene eine einstweilige Verfügung erlassen, damit die Verleumdungen ein Ende finden. Der Person wird dann untersagt, bestimmte Dinge zu behaupten.

Hat die Betroffene einen finanziellen Schaden durch unwahre Behauptungen erlitten (z. B. Jobverlust), kann eine zivilrechtliche Schadensersatzklage eingereicht werden.

Eine weitere Möglichkeit bietet das Strafrecht. Die Betroffene könnte Strafanzeige erstatten und Strafantrag stellen.

Insgesamt ist man bei jedem allgemein gebildeten Rechtsanwalt gut aufgehoben. Die Strafanzeige kann auch selbst bei jeder Polizeidienststelle aufgegeben werden.