Hallo miteinander,
angenommen, Frau A. wird von einer absolut vertrauenswürdigen Person darauf aufmerksam gemacht, dass eine Frau X. kraft ihres Amtes massivste Beleidigungen und unwahre Behauptungen verbreitet. Diese Äußerungen an sich wären Frau A. relativ egal, aber leider können sie durch das Amt der Frau X. schlimme Folgen haben.
Die Person hat bei einem wichtigen Gespräch mit Frau X. ein ausführliches Gesprächsprotokoll angefertigt, das sie Frau A. zur Verfügung stellen möchte.
Frau A. möchte nun einen Anwalt einschalten, sich beraten lassen und eventuell dann doch eine Verleumdungsklage einreichen. Zu welchem Rechtsgebiet gehört ein solcher Vorgang, und muss Frau A. noch irgendetwas ganz wichtiges beachten ?
Vielen Dank vorab,
Insel