meine frau ist seit 16.11.2009 von zuhause aus gezogen nun haben wir gefragt warum sie die kinder nicht besucht da antwortetdas ich Sie umbringrn will.
sie gibt zu das ich sie nicht gesagt habe ich habe ihre eltern gegen über erklärt wenn ich sie umbringe bekomme ich 3 jahre das hat sie gegen unber familengericht erklart nun habe ich wegen verleumung straf anzeige gestellt was passiert mit dem anzeige bekommt sie eine strafe oder das wird eingetellt
Hallo Pezman,
Bin kein Experte. Habe nicht Jura studiert. Aber:
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Wenn Du irgendwen umbringst, bekommst Du nicht 3 Jahre, sondern lebenslänglich = 15 Jahre.
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Die Verleumdungsklage wird wahrscheinlich vor Gericht verhandelt. Dabei entstehen vor allem Gerichtskosten, die Du mindestens zum Teil zu tagen hast. Das Urteil kann ich nicht voraussehen, wahrscheinlich gähnt der Richter und sagt, ihr sollt nach Hause gehen und das Gericht in Frieden lassen (sinngemäß)
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Ich kann Dir empfehlen, Dich nicht ohne Not in Prozesse zu verstricken, sondern Streitfragen gütlich zu lösen, wenn es geht.
Viel Erfolg,
wolfgang
Hallo Pezman,
Bin kein Experte. Habe nicht Jura studiert. Aber:
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Wenn Du irgendwen umbringst, bekommst Du nicht 3 Jahre, sondern lebenslänglich = 15 Jahre.
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Die Verleumdungsklage wird wahrscheinlich vor Gericht verhandelt. Dabei entstehen vor allem Gerichtskosten, die Du mindestens zum Teil zu tagen hast. Das Urteil kann ich nicht voraussehen, wahrscheinlich gähnt der Richter und sagt, ihr sollt nach Hause gehen und das Gericht in Frieden lassen (sinngemäß)
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Ich kann Dir empfehlen, Dich nicht ohne Not in Prozesse zu verstricken, sondern Streitfragen gütlich zu lösen, wenn es geht.
Viel Erfolg,
wolfgang.
hallo
am betsen gehts du zu die polizei.die könen dir sichre helfne.
ich bin kein ezperte in sachen mort.
vile grusse
olli
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