Hallo.
Ich habe eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.
Diese muß lt. gesetzlage zahlen.
Nun bietet diese mir eine Abfindung/Vergleich an, damit ich die Leistung nicht einfordere! Wer weiß, wie hoch in der Regel die Vergleichssumme ist, wenn mir hochgerechnet
(Monate x Monatsleistung) ca. 180.000E aus der Versicherung zustehen würde.
Gibt es hier eine Fausregel? z.B. 50% von Gesamtsumme?
Oder alles reine Verhandlungssache?
Danke
wird überall anders gehandhabt und sollte individuell von dieser Vers. ein ANgebot vorgelegt werden!!
ich würde es nicht annehmen ausser mann braucht es sehr dringend!!!
Hallo,
Hallo.
Ich habe eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.
Diese muß lt. gesetzlage zahlen.
Welches Gesetz meinst Du denn ?
Nun bietet diese mir eine Abfindung/Vergleich an, damit ich
die Leistung nicht einfordere!
Von welcher Leistung ist hier die Rede?
Dein Text ist etwas verwirrend.
Könnte es sein, dass es um rückwirkende BU-Leistung geht ?
Wer weiß, wie hoch in der Regel
die Vergleichssumme ist, wenn mir hochgerechnet
(Monate x Monatsleistung) ca. 180.000E aus der Versicherung
zustehen würde.
Berechnen kann man nur die Vergangenheit,
denn unter Umständen wird die BU-Rente nicht bis zum Vertragsablauf gezahlt.
Die Möglichkeit besteht ja, dass Du wieder eine Arbeit findest mit vergleichbarem Einkommen und dann dürfte die BU-Rente eingestellt werden.
Gruß Merger