Verliehenes Geld

Hallo Forumsmitglieder,

angenommen eine Person hat Geld an einen Dritten verliehen, ohne einen Schuldschein zu verlangen. Das Einzige, was die Person vorweisen kann sind die Kontoauszüge der Überweisung. Der Dritte windet sich und vertröstet die Person immer wieder!

Hat die Person rechtlich gesehen eine Chance?
Gibt es eine Verjährungsfrist des Anspruchs?
Wie sollte diese Person vorgehen? Anwalt? Leihbestätigung einfordern?

Danke
Christoph

Hallo Christoph,

angenommen eine Person hat Geld an einen Dritten verliehen,
ohne einen Schuldschein zu verlangen. Das Einzige, was die
Person vorweisen kann sind die Kontoauszüge der Überweisung.
Der Dritte windet sich und vertröstet die Person immer wieder!

Hat die Person rechtlich gesehen eine Chance?

ja, wenn sie glaubhaft machen kann, dass das Geld verliehen wurde.

Wie sollte diese Person vorgehen?

  1. Nachweis erbringen, dass das Geld geliehen wurde.
    Entweder mit Zeugen bei ihm aufkreuzen und über die Rückgabe des geliehenen Geldes verhandeln. Wenn er nicht kategorisch den Leihakt bestreitet, hast du erst mal ein kleines Zipfelchen in der Hand. Bitte deinen Frteund die entsprechende n Beobachtungen mit eigenen Worten niederzulegen und zu unterzeichnen.
    2.Mit der Personm ernsthaft über einen Tilgungsplan verhandeln, so richtig mit Datum und Summen und alle Summen nennen und unterschreiben lassen.

Anwalt?

der letzte Weg ausser es handelt sich um vierstellige EUR-Summen.

Leihbestätigung einfordern?

s.o, eher konkludent einfordern.

Ciao maxet.

Danke
Christoph

Hallo Maxet,

was heißt das???

Anwalt?
der letzte Weg ausser es handelt sich um vierstellige EUR-Summen.

Ja, es handelt sich um eine 4-stellige EUR-Summe

Danke nochmal
Christoph

Hallo Christoph,

was heißt das???

Anwalt?
der letzte Weg ausser es handelt sich um vierstellige1
EUR-Summen.
Ja, es handelt sich um eine 4-stellige EUR-Summe

ein Formulierungs-Fauxpas
in Kürze:
Erst mal im guten probieren, denn nicht jeder der mit Geld nicht umgehen kan bzw. mal Pech hat (unvorhergesehen Auto kaputt/Freundin weg etc.), ist ein Betrüger… Ein angemessenes Gespräch kann über falsche Scham etc. hinweghelfen.
Wenn es klappt, ok.

wenn Typ Probleme macht:
-kleinere Beträge (- 400 EUR) abschreiben,
-bei grösseren Summen beim Anwalt die Erfolgschancen prüfen lassen, dabei gut zuhjören !, sonst wirft man schlechten Geld noch gutes hinterher.

Ciao maxet.