Guten Tag,
Also Person A hat im Oktober letzten jahres in einer autoglaserei seine wind und heckscheibe austauschen lassen über teilkasko!
Person A hat das auto nach der Reperatur wieder bekommen!
Die Teilkasko hat den schaden leider nicht bezahlt ( liegt beim anwalt )
Danach hat Person A der Person B das auto geliehen weil seins kapput war.
Person B hat in der zwischenzeit in der autoglaserei angefangen zu arbeiten.
Nun behält die Autoglaserei das Fahrzeug ein und beruft sich auf ihr pfand recht!
Die frage ist durfte Person B einfach das Fahrzeug der autoglaserei aushändigen!
An wenn muss Person A sich wenden wenn sie das Fahrzeug wieder haben will an Person B oder an die autoglaserei und wie sollte Person A am besten vorgehen?
Grüße FLOR
Person A hat das auto nach der Reperatur wieder bekommen!
Prima, damit ist das Pfandrecht erloschen, § 1253 Abs. 1 S. 1 BGB.
Die frage ist durfte Person B einfach das Fahrzeug der
autoglaserei aushändigen!
Natürlich nicht.
An wenn muss Person A sich wenden wenn sie das Fahrzeug wieder
haben will an Person B oder an die autoglaserei und wie sollte
Person A am besten vorgehen?
Der Eigentümer kann gegen beide Personen vorgehen. Gegen den Entleiher besteht ein Anspruch auf Herausgabe aus dem Leihvertrag, gegen die Werkstatt ein Anspruch als Eigentümer gegen den Besitzer - ebenfalls gerichtet auf Herausgabe.
Vorgehensweise: Anwalt einschalten.
Levay
Was ist den wenn person A Person B und der autoglaserei einen brief geschrieben hat in dem er sie auffordert das Fahrzeug inerhalb von 24 Stunden rauszugeben da sonst rechtliche schritte eingeleitet werden würden!
Und Persohn A nun mit bekommen hat das die Autoglaserei nun die Windschutzscheibe und die Heckscheibe ausgebaut hat!
Ist das rechtens da die rechnungen für die scheiben ja noch nicht bezahlt sind!Und eigentlich ist ja Persohn B der das Fahzeug geliehen wurde für das fahrzeug zuständig müsste Persohn A jetzt von Persohn B eine wieder instandsetzung verlangen?
Was ist den wenn person A Person B und der autoglaserei einen
brief geschrieben hat in dem er sie auffordert das Fahrzeug
inerhalb von 24 Stunden rauszugeben da sonst rechtliche
schritte eingeleitet werden würden!
Dann gilt meine Antwort immer noch.
Und Persohn A nun mit bekommen hat das die Autoglaserei nun
die Windschutzscheibe und die Heckscheibe ausgebaut hat!
Dann müssen sie die wieder einbauen.
Ist das rechtens
Nein! Sie hätten die Herausgabe des Wagens bis zur Bezahlung verweigern können; haben sie aber nicht. Was sie jetzt tun, ist Selbstjustiz.
da die rechnungen für die scheiben ja noch
nicht bezahlt sind!
Die Scheiben gehören zur Sache Auto und stehen damit im Eigentum des Kunden. Sie dürfen sie nicht herausnehmen. Das war eine Eigentmsverletzung, und dafür schulden sie Schadensersatz (in Form des Wiedereinbaus und der Herausgabe des Wagens).
Und eigentlich ist ja Persohn B der das
Fahzeug geliehen wurde für das fahrzeug zuständig müsste
Persohn A jetzt von Persohn B eine wieder instandsetzung
verlangen?
Hm, mit den Scheiben ist das schwierig, dafür kann der Leiher ja eigentlich nix.
Levay