Hallo liebe Wissenden,
wer schon mal was verloren hat, weiss wie ärgerlich das ist. Aber wie ist das eigentlich rechtlich?
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Angenommen jemand findet etwas, darf man das behalten oder verstösst man gegen irgendein Gesetz. Ich meine jetzt so Sachen wie, Uhr, Armband Brille Laptop, etc. eben alles was man verlieren kann.
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Wie ist das am Geldautomat? Also, angenommen jemand vergisst das Geld mitzunehmen und geht weg. Ein anderer Kunde kommt irgendwann und nimmt das Geld dann mit, hätte er das gedurft?
Gibt es die Pflicht, Fundgegenstände dem Verlierer zurückzugeben (auch über Fundbüro)?
Würde mich mal interessieren
Danke und Grüße
Sarah
Hallo liebe Wissenden,
Hallo!
wer schon mal was verloren hat, weiss wie ärgerlich das ist.
Aber wie ist das eigentlich rechtlich?
- Angenommen jemand findet etwas, darf man das behalten oder
verstösst man gegen irgendein Gesetz. Ich meine jetzt so
Sachen wie, Uhr, Armband Brille Laptop, etc. eben alles was
man verlieren kann.
Natürlich gibt es das, denn das Eigentum verliert man nur, wenn man es erkennbar aufgibt (wie ZB ein Bündel Altpapier, das man an die Straße stellt). Lies mal im Bürgerlichen Gesetzbuch die §§ 965ff:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/BJNR0019…
und dazu im Strafgesetzbuch den § 246:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__246.html
- Wie ist das am Geldautomat? Also, angenommen jemand
vergisst das Geld mitzunehmen und geht weg. Ein anderer Kunde
kommt irgendwann und nimmt das Geld dann mit, hätte er das
gedurft?
Auf keinen Fall! Außerdem ist es so gut wie unmöglich, „irgendwann“ anzukommen und noch Geld vorzufinden, denn es wird vom Automaten so schnell wieder eingezogen, dass der rechtmäßige Eigentümer garantiert noch in der Nähe ist.
Gibt es die Pflicht, Fundgegenstände dem Verlierer
zurückzugeben (auch über Fundbüro)?
Siehe oben!
Ergänzung
- Wie ist das am Geldautomat? Also, angenommen jemand
vergisst das Geld mitzunehmen und geht weg. Ein anderer Kunde
kommt irgendwann und nimmt das Geld dann mit, hätte er das
gedurft?
Auf keinen Fall! Außerdem ist es so gut wie unmöglich,
„irgendwann“ anzukommen und noch Geld vorzufinden, denn es
wird vom Automaten so schnell wieder eingezogen, dass der
rechtmäßige Eigentümer garantiert noch in der Nähe ist.
Hallo!
Nur eine kleine Ergänzung: diese Frage wurde hier unlängst diskutiert. http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv… Meines Erachtens wäre die „Mitnahme“ solch gefundenen Geldes eine Unterschlagung.
Grüße, Peter