Verlobung ?

Hallo !

Könnte mich vielleicht jemand über den Verlobungsbrauch aufklären ? Was für eine Bedeutung hat die Verlobung in der heutigen Zeit, wie wird eine Verlobung üblicherweise durchgeführt und zu was verpflichten sich die Verlobten :smile: ?

Danke für die Hilfe

Jürgen

Hi!

Was für eine
Bedeutung hat die Verlobung in der
heutigen Zeit,

Ich denke mal zum einen gibt es viele Geschenke :wink: , zum anderen will man sich vielleicht schon an jemanden binden, aber noch nicht heiraten (aus finanziellen oder sonstigen Gründen). Ausserem gehört er für viele wohl auch noch traditionell dazu.

wie wird eine Verlobung
üblicherweise durchgeführt und zu was
verpflichten sich die Verlobten :smile: ?

Wie sie duchgeführt wird, hängt von den beiden Beteiligten ab. Evtl. mit einem netten Dinner zu zweit oder einer großen Party.

Versprochen wird dabei meines Wissen, dass man sich heiraten will, oder?

bye, Vanessa

Hallo Jürgen

eine Verlobung ist sowas wie ein Eheversprechen. Ich kenn das (vom Lande) z.B. so,dass man sich erst verlobt, dann gemeinsam ein Hause baut und wenn das dann fertig ist heiratet und einzieht. Es soll auch eine Art Probezeit sein, um den Beiden eine Möglichkeit zu geben, sich näher kennenzulernen, bevor sie sich auch rechtlich binden. Früher war es ja gesellschaftlich nicht unbedingt gern gesehen, dass zwei zusammengezogen sind, ohne verheiratet zu sein.

Besiegelt wird eine Verlobung z.B. durch einen Verlobungsring und öffentlich bekanntgemacht durch z.B. eine Anzeige in der örtlichen Tageszeitung. Eine Verlobung signalisiert auch dem Rest der Familie und z.B. Freunden: Wir beide meinen es ernst.

Inwiefern jemand sich heutzutage noch verloben möchte, muss wohl jeder selbst entscheiden. Genauso übrigens wie auch mit dem Heiraten. :smile:

Gruss
Marion

Hallo Jürgen,

die Bedeutung der Verlobung haben die anderen beiden Dir ja schon treffend erklärt.
Daß die Verlobung einen rechtlichen Status hat, findest Du im BGB in den §§ 1297 ff. Interessant da z.B. eine Ehe nicht erklagt werden kann, aber wenn ein Partner die Verlobung auflöst, kann er zum Schadensersatz verpflichtet sein… :wink:))
Das ist ja wie im finstersten Mittelalter…

Gruß, Fabienne

Hihi
Recht hast Du, aber das Kranzgeld ist abgeschafft, immerhin.
Gruss
Rainer

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Fabienne

Daß die Verlobung einen rechtlichen
Status hat, findest Du im BGB in den §§
1297 ff. Interessant da z.B. eine Ehe
nicht erklagt werden kann, aber wenn ein
Partner die Verlobung auflöst, kann er
zum Schadensersatz verpflichtet sein…
:wink:))
Das ist ja wie im finstersten
Mittelalter…

Das ist überhaupt nicht mittelalterlich. Siehe z.B. mein Posting unten, wenn ein Verlobter ein Haus finanziert, mit der Absicht, dies mit dem zukünftigen Ehepartner zu bewohnen. Wird nun einer vom anderen biespielsweise mit dem Haus und einem Kredit am Hals sitzengelassen, ist das nicht besonders fair, oder ?

Gruss
Marion