Verloren gegangenes Paket

Wie würde man sich rechtlich einigen bei folgendem Fall:

2 Sammler finden durch ein Forum zueinander und beschließen einen Tausch von gleichwertigen Sammelgegenständen.

Ein Sammler wohnt in Deutschland, der andere im benachbarten Ausland. Es wird vereinbart, dass Jeder sein Paket auf dem Landweg dem anderen zuschickt.
Nun geht ein Paket auf dem Transportweg verloren. Dem Versender ist kein Vorwurf zu machen, Adresse war korrekt und leserlich aufgebracht.

Auf dem Landweg ist das Paket nur nach Gewicht versichert - eine Versicherung von 500 Euro wäre nur bei Luftpostversand gegeben, das war aber von keiner Seite vorher vereinbart worden.
Der Verlust ist dementsprechend hoch und ein Sammler ist ja nun leer ausgegangen, wofür der andere Sammler aber nichts kann.

Wie sähe eine faire und rechtlich korrekte Einigung zwischen den beiden Sammlern aus?

Gaby

Diese Frage:

Wie sähe eine faire und rechtlich korrekte Einigung zwischen
den beiden Sammlern aus?

Fair: das ist Geschmackssache, keine Rechtsfrage

Rechtlich korrekt: praktisch jede Einigung wäre rechtlich korrekt, weil nämlich in Deutschlands Vertragsfreiheit herrscht.

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass auf Tauschverträge das Kaufrecht anzuwenden ist, und nach Kaufrecht hat derjenige, der hier leer ausgegangen ist, keine Ersatzansprüche gegen seinen Tauschpartner. Er kann nicht mal seine eigene Sache zurückverlangen.

Levay

Rechtlich korrekt: praktisch jede Einigung wäre rechtlich
korrekt, weil nämlich in Deutschlands Vertragsfreiheit
herrscht.

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass auf Tauschverträge
das Kaufrecht anzuwenden ist, und nach Kaufrecht hat
derjenige, der hier leer ausgegangen ist, keine
Ersatzansprüche gegen seinen Tauschpartner. Er kann nicht mal
seine eigene Sache zurückverlangen.

Levay

Ist überhaupt deutsches Recht anzuwenden? Einer der Tauschpartner hat seinen Sitz im Ausland und der Ort des Vertragsschlusses ist ein virtuelles Forum. Könnte nicht auch ausländisches Recht oder internationales Recht anzuwenden sein?

Gruß

Carsten

Ich bitte um Vergebung - das habe ich mal wieder überlesen.

Levay

  • der keine Ahnung von der Anwendbarkeit des ausländischen Rechts hat -