Darf der Eigentümer eines Mietshauses verlangen, dass bei Verlust eines Haustürschlüssels die gesamte Schliessanlage ersetzt wird?
Darf der Eigentümer eines Mietshauses verlangen, dass bei
Verlust eines Haustürschlüssels die gesamte Schliessanlage
ersetzt wird?
Hi, das darf er in der Regel: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/1schlu…
MfG ramses90
Den Schaden sollte der fiktive Verlierer umgehend seiner Haftpflichtversicherung melden.
Ich hoffe er hat eine solche.
vnA
wenn die Sicherheit der übrigen bewohner, sowie des Eigentums gefährdet erscheint, weil z.B. der verlorene Schlüssel auch an andere Türen wie Keller, garage etc. passt, ist es rechtens die komplette Schliessanlage auszuwecheln.
Die Beweislast trägt jedoch der Eigentümer/Vermieter, d.h. er muss nachweisen, das dieser Akt demn. als ultima ratio unumgänglich war.
was aber nicht wirklich schwierig ist. Anderen Schlüssel der Schließanlage ins Garagenschloss, umdrehen, fertig.
Der Verlierer kann allerdings nachweisen bzw glaubhaft machen, dass von dem verlorenen Schlüssel keine Gefahr ausgeht. Z.B. im Boot auf dem Rhein von Bord gefallen etc.
vnA