Verlorene Paketsendung, welcher Wert?

Hallo liebe Forumsexperten!

Ich habe da mal eine Frage, die ich lieber nicht hätte :frowning:

Vor einer Woche habe ich mir über einen Freund in Deutschland (ich selbst bin aus Österreich) ein paar BluRays zuschicken lassen die er günstig beim MediaMarkt bekommen konnte.
Es war damals eine Art Räumungsangebot und nur in dieser einen Filiale zu dem Preis zu bekommen, bezahlt habe ich also schlussendlich mit Versandkosten knapp 90€.

Jetzt ist das Paket laut Postkundendienst aber scheinbar verloren, Paket ID gibt es natürlich, Versichung ist bis zu 500€ auf das Paket.

Jetzt meine eigentliche Frage:

Welchen Wert kann man da jetzt bei der Verlustliste angeben? Rechnungen von dem „Schnäppchenkauf“ gibts es natürlich keine mehr weil diese im Paket beilagen!

Ich möchte diese BluRays aber natürlich haben, wenn der Absender jetzt z.b. diese bei Amazon nochmals bestellt und wieder an mich sendet müsste die Post doch die Kosten der neuen Lieferung ersetzen oder etwa nicht?

Danke schonmal für alle Antworten!!

LG Patrick

Der Warenwert des Paketinhalts muss durch Quittungen oder Rechnungen nachgewiesen werden. Der Absender ist der Vertragspartner, hat also Anspruch auf die Haftung.

Ich hoffe das hilft ein wenig weiter.

Rolf

Danke erstmal für die schnelle Antwort!

Rechnungen sind noch vorhanden, habe eben gefragt, mich würde eben nur interessieren ob die Post ein eventuelles Ersatzpaket mit selbigem Inhalt nur eben teurer (weil zu vorherigen Preis nicht mehr zu bekommen) bezahlen muss?

Hallo Patrick,

Erst mal, muß ich sagen, dass ich das selber nicht richtig weiß. Ich weiß nur, dass Pakete, wenn sie in Deutschland weg kommen, bis zu 500€ versichert sind. Ich denke, dass man angeben muss, wie hoch der Wert des Paketinhaltes war und das Geld bekommt dann auch wieder, zumindest versicherungstechnisch soll dass so sein. So habe ich das mal gelernt…
Passiert ist mir das noch nicht… Gott sei Dank…
Auf jedenfall wünsch ich Dir viel Glück dabei, denn ich denke, eh man das Geld zurück bekommt, das dauert auch immer etwas…
Hoffe Du hast nicht so viel Verlust.

Hej Conny

Also, das kann man natürlich versuchen, aber aus Erfahrung weiß ich, daß DHL alle möglichen Gründe erfindet, nicht den vollen Preis erstatten zu müssen. Von mangelhafter Adressierung bis unsachgemäßer Verpackung ist da alles dabei. Aber trotzdem viel Glück.

Hallo Patrick,

ich weiß nicht, ob ich der richtige Ansprechpartner für Deine Frage bin.Die Frage nach der Haftungshöhe etc wird bei DHL entschieden, da haben wir Schaltermenschen nichts damit zu tun.
Aber wenn das erst eine Woche her ist, würde ich die Hoffnung noch nicht aufgeben.Welcher Postkundendienst spricht denn vom Verlust, der Deutsche oder der Österreichische?
Hast Du mal in Deiner Postfiliale nachgefragt, ob die Sendung dort eventuell lagert? Manchmal wird keine Benachrichtigung eingeworfen oder diese wird mit der Werbung entsorgt, oder, oder, oder…
Dann noch eine Frage: Wieviel Versandkosten hat der Absender gezahlt? Bei einem Paket (Entgelt 17€) liegt die Haftung nicht bei 500€, so wie das innerhalb Deutschlands ist, da geht es nach Gewicht:
Bei Verlust oder Beschädigung haftet DHL für den Warenwert des Inhalts1 Ihres DHL Paket International im Rahmen der gesetzlichen Haftung nach Weltpostvertrag (UPU):

40 SZR (Sonderziehungsrechte) pro Paket plus 4,5 SZR pro Kilo
1 SZR = 1,13408 EUR2

Bei DHL Paketen mit dem Service Premium beträgt die maximale Haftung 500 EUR.

1 durch Quittungen und Rechnungen nachzuweisen
2 offizieller Umrechnungskurs des Weltpostvereins für 2011 (Quelle: DHL.de)

Die 500€ Haftung gibt es nur bei Sendungen, für die ein Luftpostzuschlag(Premium Service) bezahlt wurde.

Das ist jetzt schon eine blöde Situation, aber wenn es wirklich erst eine Woche her ist würde ich noch etwas warten, ob die Sendung eventuell an den Absender zurückgeschickt wurde (aus welchem Grund auch immer…).Falls sich nach 2 Wochen immer noch nichts getan hat, sollte der Absender eine Nachforschung einleiten (müsste auch online gehen, bei der Sendungsverfolgung) und er muss DHL gegenüber „glaubhaft machen“, dass er Dir diese BluRays geschickt hat (vielleicht hatte er ja einen Zeugen dafür, wenn die Rechnung im Paket ist und er keine Kopie mehr hat).Wieviel dann ersetzt wird, weiß nur DHL allein, da kann ich leider nichts dazu sagen.
Ich drücke Dir die Daumen, dass sich das Paket doch noch einfindet und Du (bzw der Absender sich) Dich nicht mit DHL wegen der Ersatzleistung „streiten“ muss(t).

Da fällt mir noch ein: Der Absender könnte mal den Kundenservice von DHL anrufen(falls er das nicht bereits gemacht hat).Die Mitarbeiter dort sehen oft mehr als bei der Sendungsverfolgung angezeigt wird. Die Rufnummer lautet:0180 5 3452255 (14Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz)

Hallo Patrick,

ich bin kein Jurist, daher nur meien Meinung dazu. Ich denke das nur der Wert der Waren im verloren gegangenen Paket ersetzt werden wird. Die Wiederbeschaffung zu einem nun teureren Preis wird durch die Haftung nicht gedeckt sein.

Aber um sicher zu gehen solltest du einen Juristen befragen, der sich mit solchen Sachverhalten auskennt.

LG Rolf

Mmmh, sorry keine Ahnung.

Auch wenn du bei eBay was für 1 EUR ersteigert hast, das eigentlich 1000 EUR Wert ist, du bekommst nur das was du auch bezahlt hast.