Hallo,
von meinem Chef wurde ich heute darauf hingewiesen, dass man heutzutage keinen neuen Fahrzeugschein mehr ausstellen lassen kann, wenn man den alten verloren hat, bzw. er z.B. bestohlen wurde. Man müsste in diesem Falle ein neues Kennzeichen und einen neuen Schein beantragen. Grund ist, dass derjenige, der den alten findet damit alles mögliche anfangen kann. Schlüssel nachmachen und was weiss ich was.
Stimmt das? Seit wann gilt diese Regel? Gilt sie nur in besonderen Fällen?
Bisher habe ich davon nichts mitbekommen. Er allerdings auch nicht, sondern er wurde bei unseren Leasing-Fahrzeugen darauf hingwiesen.
Danke schonmal
Quatsch!
Hallo,
nein, das stimmt nicht. Es wird nur der Schein (nennt sich heute ZB1) neu ausgestellt. Wenn Du noch die alten Papiere hast, dann werden automatisch die neuen EU-Papiere ausgestellt. Das Kennzeichen bleibt aber in jedem Fall gleich.
Du musst nur in der Zulassungsstelle eine Verlusterklärung ausfüllen. Fzg.-Brief nicht vergessen!
Grund ist, dass derjenige, der
den alten findet damit alles mögliche anfangen kann. Schlüssel
nachmachen und was weiss ich was.
Wenn das jemand machen würde, könnte er das genau so machen, wenn das Auto inzwischen ein anderes Kennzeichen haben würde.
Anders ist es, wenn ein Kennzeichen verloren oder gestohlen wird. Dann muss das Fzg. umgekennzeichnet werden und das alte Kennzeichen wird dann für mehrere Jahre gesperrt.
Damit könnten ja Straftaten verübt werden.
Beste Grüße
Guido