Verlorenes Prepaid-Guthaben?

Hallo,

hoffentlich kann mir jemand bei einer rechtlichen Frage helfen:

Ich habe meine Xtra-Card längere Zeit nicht aufladen können (Auslandsaufenthalt). Nun bin ich wieder da und hoffte, meine alte Rufnummer sowie mein Guthaben weiterführen zu können, was sich aber als unmöglich herausstellte. Der D1-Service teilte mir mit, dass ich durch mein langes „Nichtaufladen“ mein Guthaben verwirkt habe und dass ich meine Rufnummer nur bei Abschluss eines Vertrages wiederbekommen könne (die Rufnummer ist noch nicht wieder vergeben). Ich wäre darüber via SMS aufgeklärt worden (die ich natürlich nicht bekommen konnte, da ich im Ausland war).

Ich frage mich nun, ob dies rechtens ist. Theoretisch sollte ich doch mein Guthaben (war nicht viel, vielleicht 30 Euro, aber trotzdem) zumindest weiterführen können, oder? Immerhin habe ich ja für eine Leistung gezahlt, die ich noch nicht in Anspruch genommen habe.

Hat da jemand Erfahrungen? Gibt es vielleicht schon Urteile zu solchen Fällen? Ich bin für jeden Hinweis dankbar.

Yogi

Ich frage mich nun, ob dies rechtens ist. Theoretisch sollte
ich doch mein Guthaben (war nicht viel, vielleicht 30 Euro,
aber trotzdem) zumindest weiterführen können, oder? Immerhin
habe ich ja für eine Leistung gezahlt, die ich noch nicht in
Anspruch genommen habe.

Laut den AGBs der Telefonkonzerne (die man mit der Erstbenutzung der Karte akzeptiert) ist das rechtens. Die Anbieter rechtfertigen diese Praxis mit dem Aufwand, den sie haben um die Nummer und das Guthaben weiter parat zu halten. Wir reden ja hier nicht nur von Ihnen, sondern von tausenden Prepaid-„Verträgen“ jährlich. Dieses hohe Aufkommen an verfallenden Paketen wird durch Urlauber oder Saisonfremdarbeiter genauso verursacht wie von Leuten, die beim Defekt des Handys ein ganz neues Paket kaufen. Würde man alle Guthaben weiter speichern, übersteigt der Aufwand irgendwann jeglichen Kostenrahmen.

Hat da jemand Erfahrungen? Gibt es vielleicht schon Urteile zu
solchen Fällen? Ich bin für jeden Hinweis dankbar.

Ich denke, noch niemend hat dagegen geklagt (würde ich wegen 30€ auch nicht tun). Und selbst wenn, Sie haben die AGBs akzeptiert, und ob man gegen die klagen kann?! Ich fürchte ebenso, dass keine Rechtsschutzversicherung diese Prozess bezahlen will.

Ich glaube auch, die Rechtssprechung bezüglich Gutscheinen (diese gelten quasi als Schuldschein mindestens 30 Jahre) greift hier nicht, da dem Anbieter tatsächlich für die Speicherung der Guthabendaten ein Aufwand und damit Kosten entstehen. Diese Kosten werden normalerweise durch die Telefongebühren gedeckt. doch bei Nichtbenutzung muss eben das Guthaben selber herhalten.

MfG Pierre

Hallo Pierre,

ich glaube schon, dass sich irgendjemand findet der dagegen geklagt hat…

http://www.geizkragen.de/ratgeber_und_infos/rechtsau…

und google liefert da noch mehr…

Gruß Ivo

Hi!

Pierre hat schon richtig geantwortet.

Angaben zufolge kostet ein Prepaid-Handy dem Betreiber ca 2 Euro pro Monat (Bereitstellung der Nummer, Wartung der Datenbanken, Gebühren für die Wertkartenabrechnung,…)

Gruß
Gerald