Liebe/-r Experte/-in,
ist es korrekt, dass man mir die erneute Austellung eines bereits ausgestellten Rezeptes verweigern darf?
Ich habe ein Rezept f. man. Therapie im Sommer 08 erhalten und auch sofort eingelöst. Das Originalrezept erhielt ich zusammen mit der Rechnung des Therapeuten per Post zugestellt. Ich bin daraufhin umgezogen und der kleine Rezeptzettel ist nicht mehr auffindbar.
Meine Versicherung erstattet mir ohne Original-Verordnung die Kosten nicht. Der Therapeut hat keine Kopie des Rezeptes aufgehoben. Der Arzt auch nicht. Letzterer will mir aber auch kein neues Rezept (rückdatiert) austellen. Ist das rechtlich haltbar? Schliesslich kann er die Behandlung lt. seinen Unterhalten nachvollziehen. Darf er das überhaupt verweigern und mir damit die Kostenerstattung vorenthalten? Besten Dank für Ihr feedback! Gruss, B. Johanson