ich habe mein 17 Jahre altes Abschlusszeugnis der Realschule bei einem Umzug irgendwie verloren. Nun brauche ich dieses bald, um meinen Realschulabschluss nachzuweisen. Deshalb habe ich meine alte Schule kontaktiert, um mir ein neues Zeugnis ausstellen zu lassen. Das hat schon eine Ewigkeit gedauert und die Dame war auch ziemlich angesch…, na ja, sagen wir mal unfreundlich. Jetzt endlich habe ich zwei billige Kopien bekommen - und man muss wirklich sagen billig. Zwei schlechte schwarz-weiss Kopien, die auch noch so einen leichten graustich haben, zwei mal für den normalen kleinen Briefumschlag geknickt. Dazu was früher 4 Seiten waren auf 2 Seiten verkleinert. Lediglich auf der Rückseite steht: „Die Übereinstimmung der Abschrift - Fotokopie mit dem Original wird hiermit bescheinigt“.
Ist das normal, dass man so eine schlechte Kopie als Ersatz für sein original Abschlusszeugnis bekommt? Kann ich so etwas überhaupt bei einer offiziellen Behörde, für die ich dieses Zeugnis benötige - vorlegen?
auch eine „offizielle“ Behörde erwartet nur eine Kopie Deines Zeugnisses und nicht das Original.
Du kannst versichert sein, dass eine - eventuelle - Ablehnung nicht aufgrund einer schlechten Zeugniskopie erfolgt! Devinitiv nicht.
Im Übrigen gilt: ein Original ist ein Original, was es nur einmal gibt. Wenn Du Dein Original verlierst, ist es nicht Sache der Schule, Dich mit einer wunderschönen Kopie zu versorgen, die dem Original auf wundersame Weise gleicht… Also bitte, reg’ Dich nicht auf, es ist unnötig und vergebens.
ich kenne das nur von der Schule in NRW, bei der ich zur Zeit eine Weiterbildung mache. Ich habe mich mal mit dem Lehrer unterhalten, der dort für die Ausfertigung von Zeugnissen zuständig ist.
Zufällig ist er auch noch Lehrer für Wirtschaftsrecht und war früher Rechtspfleger am Amtsgericht.
An der Schule werden die Zeugnisse nicht billigst kopiert, sondern auf Originalpapier ausgestellt. Natürlich erkennt man, dass es ein später ausgefertigtes Exemplar ist, aber es sieht wirklich ordentlich aus. Natürlich nehmen die das bezahlt.
An der Schule kam auch schon vor, dass Zeugnisse aufgrund Namensänderung neu ausgestellt werden mußten. Wenn nämlich aus Klausi Müller aufgrund einer OP Klara Müller wird, stehen ihr neue Zeugnisse mit richtiger Namensangabe zu.
Auch ehemalige Arbeitgeber, soweit sie denn noch existieren, müßten sogar Arbeitszeugnisse noch einmal neu schreiben, mit richtigem Namen natürlich. Das war so die Aussage dieses Lehrers.
Zu den Zeugnissen: wie lange Kopien davon aufgehoben werden müssen, kann ich nicht sagen.
Ich denke aber, dass Aufzeichnungen zumindest in Listenform über alle Zensuren und Abschlüsse irgendwo sehr lange aufbewahrt werden müssen.
Wie will man sonst jemandem das Gegenteil nachweisen, wenn er mit 50 Jahren ein gut gefälschtes Abi-Zeugnis aus dem Ärmel schüttelt?
Oder was, wenn jemand einfach nur seine Noten aufbessert? Mit den heutigen Mitteln ist sicher ne Menge möglich, einen Schulstempel und eine Unterschrift zu fälschen, sollte nicht die allergrößte Hürde sein.