Hallo,
Vor ca. 25 Jahren wurden beim Geldinstitut die letzten Raten f. d. eingetragene Grundschuld bezahlt. Der Kundenberater empfahl, die Urkunden dort zu belassen, weil die Löschung mit Kosten verbunden sei u. bei eventuellen Um-, Anbauten oder Reparaturen eine erneute Hypothek leichter u. ohne zusätzliche Gerichts- u. Notarkosten zu erlangen sei, da die Grundschuldbriefe dann ja vorlägen. Also wurde so verfahren.
Jetzt soll aber das Grundbuch beim Amtsgericht bereinigt werden. Vom Geldinstitut kommt nun die Auskunft, dass die Urkunden dort nicht aufzufinden sind - somit müssten sie ausgehändigt worden sein. Einen Nachweis darüber bzw. Empfangsbestätigung kann das Geldinstitut aber nicht vorlegen. Auf telefonische Anfragen werden nur „Wischi-waschi“-auskünfte erteilt, unter Anderem: Die Aufbewahrungsfristen wären überschritten.
Ein Aufgebotsverfahren z. Kraftloserklärung würde 600 - 700 € kosten, die der Anfrager nicht selbst tragen will, da die Urkunden ja nicht ausgehändigt wurden und beim Geldinstitut verblieben sind zwecks Aufbewahrung.
Wer hat so etwas auch schon erlebt und kann einen Rat geben, wie man sich am Besten verhält?
Bin für jede Antwort dankbar
Monika
Hallo,
ohne Zeugen ist da nicht viel zu machen,auch wenn die Briefe mit Sicherheit noch in der Bank liegen,da wird nämlich sowas nicht „weggeworfen“.Denn solange jemand in Geschäftsbeziehung mit einer Bank steht,bleiben auch alle Unterlagen in der Kundenakte bzw.werden archiviert,wenn die Akte zu umfangreich wird.
Der einfachste (und nervenschonenste) Weg ist die Kraftloserklärung,auch wenn es 700 € kostet.Das ist mit Sicherheit billiger als sich auf langwierige Prozesse mit der Bank einzulassen.
Hallo,
wurde denn damals nach Zahlung der letzten Raten denn zumindest eine Löschungbewilligung durch die Bank auf Antrag erteilt. Nur wenn diese Löschungsbewilligung erteilt und dem Antragsteller übersandt wurde, macht es Sinn das die Bank auch den Grundschuldbrief mit übergibt. In allen anderen Fällen bleibt der Brief regelmäßig bei der Bank.
Es kommt nicht selten vor das Grundschuldbriefe bei Banken verschwinden. Man sollte hier nicht so einfach klein bei geben.
Aber so ganz nebenbei, wie kommst du denn auch ca. 700,00 EUR Kosten für das Aufgebot? Wie hoch ist denn den Nennbetrag der Grundschuld in diesem fiktiven Fall?
ml.
Hallo,
Der einfachste (und nervenschonenste) Weg ist die
Kraftloserklärung,auch wenn es 700 € kostet.Das ist mit
Sicherheit billiger als sich auf langwierige Prozesse mit der
Bank einzulassen.
Wie wäre es, der Bank anzubieten die 700 Euro zu übernehmen um damit einen treuen Kunden zu halten der andernfalls leiderleider zu einer anderen Bank wechseln müsste?
Es gibt Dinge, die gibt es garnicht!
Kopfschütteldne Grüße,
Tinchen
Hallo,
besteht keine Möglichkeit, dass die Bank Ihnen bestätigt, dass der Kredit zurückgezahlt wurde und daher die Grundschuld gelöscht werden kann (mit Löschungsbewilligung) ?
Dies ist doch heute gängige Praxis.
Gruß Merger
Ausgangspost lesen ??..
Hallo,
wie wäre es,wenn du einmal das Ausgangsposting lesen würdest ???..
Wenn die Bank wirklich Interesse an dem Kunden haben würde,dann würde sie nicht so rumzicken…
Hallo,
danke für die Antwort. Aber ein Rechtsanwalt u. Notar wurde bereits eingeschaltet, da der sowieso für die Löschung benötigt wird.
Gruß - Monika
Hallo,
danke für die Antwort. Eine Zweitschift der Löschungsbewilligung wurde vom Kreditinstitut gegen eine Gebühr von 100,00 €(!) ausgestellt. Für die Löschung beim Grundbuchamt benötigt man die Grundschuldbriefe, da eine Grundschuld und nicht nur eine Hypothek eingetragen wurde.
Gruß - Monika
Hallo,
danke für die Antwort. Es wurde eine Zweitschift der Löschungsbewilligung gegen eine Gebühr von 100,00 € (!) ausgestellt, aber ohne die „verschwundenen“ Grundschuldbriefe nützt diese nichts beim Grundbuchamt.
Der Betrag von 700,00€ setzt sich zusammen aus ca. 480,00€ Anwaltskosten (Zeitungsanzeige, eidesstattliche Erklärung u.a.m.) sowie aus Notar- und Gerichtskosten.
Es wurde bereits Kontakt mit einem RA u. Notar aufgenommen, da ein Notar auf jeden Fall benötigt wird für die Löschung.
Gruß
Monika
Hallo,
danke für die prompte Anwort. Bin leider nicht täglich online.
Das Kreditinstitut behauptet, die Grundschuldbriefe ausgehändigt bzw. zugeschickt zu haben, da sie dort nicht mehr vorliegen, kann es aber nicht nachweisen. Die Kreditunterlagen sind - wie mitgeteilt wurde - nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet worden. Die Kraftloserklärung wird in die Wege geleitet werden müssen - was aus den Kosten wird, muss wohl verhandelt werden.
Gruß
Monika R.
Hi,
hat sich wohl erledigt - oder?
Gruß
Monika R.
Hallo,
M.E. kann man sich hier einen Anwalt dann sparen wenn dieser nur sagt: Pech gehabt - beanztrage du die Kraftloserklärung des Briefen und trage auch du die Kosten. Hier ist ein Anwalt sein Geld nur wert wenn dieser genug Biss hat der Bank klarzumachen das diese den Brief verschlampt hat und nun auch die Kosten des Aufgebotsverfahrens trägt!
Ansonsten kannst du den Brief im Wege des Aufgebotsverfahrens bei Gericht für kraftlos erklären lassen. Das bedingt jedoch auch das der Antragsteller versichert, dass der Brief nicht mehr auffindbar ist. Versichern kann dies nur der tatsächlich letzte Besitzer des Briefes. Warst du das? Gemäß deiner Sachverhaltsschilderung eben nicht, sondern die Bank - welche nunmehr jede Schuld von sich weist!
Hier sollte tatsächlich noch einmal der Bank auf die Füße getreten werden!
ml.
Hallo,
danke für den Tip, das tu ich. Zumal gestern ein Brief v. Kreditinstitut kam in dem sich das Institut „kulanterweise“ bereit erklärte, die Hälfte der Gerichtskosten zu übernehmen. Diese sind allerdings nur der geringste Teil der entstehenden Kosten. Weiteres wird mit dem Anwalt zu klären sein.
Gruß - Monika R.