Hallo,
mich würde mal interessieren, wie folgendes gehandhabt wird:
Person A hat z.B. vor 3 Jahren Aktien gekauft und wurden im Jahre 2006 mit Verlust verkauft. Kann man diesen Verlust irgendwie ansetzen und wie? Wie weist man dies nach? Kann die Bank eine Aufstellung erstellen?
Danke.
Grüße
Lara
Hallo
Hallo,
mich würde mal interessieren, wie folgendes gehandhabt wird:
Person A hat z.B. vor 3 Jahren Aktien gekauft und wurden im
Jahre 2006 mit Verlust verkauft. Kann man diesen Verlust
irgendwie ansetzen und wie? Wie weist man dies nach? Kann die
Bank eine Aufstellung erstellen?
Die Verluste kann man seit einiger Zeit nur mit Gewinnen aus selbigen Geschäft verrechnen. Welche Zeiträume da relevant sind werden die Experten hier sicherlich noch zusammentragen
Danke.
Grüße
Lara
LG
Mikesch
Hallo,
Person A hat z.B. vor 3 Jahren Aktien gekauft und wurden im
Jahre 2006 mit Verlust verkauft. Kann man diesen Verlust
irgendwie ansetzen und wie?
Nein, da zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt.
Wie weist man dies nach? Kann die Bank eine Aufstellung erstellen?
Einfach die Abrechnungen für Kauf und Verkauf mit der Steuererklärung einreichen. Eine extra Aufstellung der Bank kostet nur Geld und bringt auch nicht mehr. Aber hier ist das nicht nötig, da sich das Finanzamt ja nicht mehr dafür interessiert.
Cu Rene
Eine extra Aufstellung der Bank
kostet nur Geld und bringt auch nicht mehr. Aber hier ist das
nicht nötig, da sich das Finanzamt ja nicht mehr dafür
interessiert.
Es gibt eine Jahresbescheinigung lt. § 24c EStG, die die Bank kostenlos ausstellen muss. Auch wenn das jetzt hier weil mehr als 1 Jahr unbeachtlich ist, das Finanzamt wird kaum in Fällen hunderter Verkäufe da die Einzelkaufbescheinigungen durchlesen wollen.
http://www.vobanagoldtal.de/Jahresbescheinigung__24c…
Ein Muster dieser Bescheinigung findet sich wie folgt:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Ser…](http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Service/Downloads/Abt IV/BMF Schreiben/123,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)
Ähnelt den Anlagen KAP und SO, das war auch der Sinn dieser Regelung.
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Hallo,
Eine extra Aufstellung der Bank
kostet nur Geld und bringt auch nicht mehr. Aber hier ist das
nicht nötig, da sich das Finanzamt ja nicht mehr dafür
interessiert.
Es gibt eine Jahresbescheinigung lt. § 24c EStG, die die Bank
kostenlos ausstellen muss. Auch wenn das jetzt hier
weil mehr als 1 Jahr unbeachtlich ist, das Finanzamt wird kaum
in Fällen hunderter Verkäufe da die Einzelkaufbescheinigungen
durchlesen wollen.
Ein Muster dieser Bescheinigung findet sich wie folgt:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Ser…](http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Service/Downloads/Abt IV/BMF Schreiben/123,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)
Da würde aber das Geschäft, um das es in diesem fiktiven Fall geht nicht drin stehen, weshalb eine Aufstellung von der Bank (sicher) etwas Kosten würde.
Verboten ist es aber sicher nicht die einzelnen Belege einzureichen, auch wenn sie niemand ansehen wird, wenn eine entsprechende Zusammenfassung vorliegt.
Cu Rene