Verlust der Fahrzeugscheins und Führerseins

Hallo,

ich habe den Fahrzeugschein und den Führerschein von meinem Freund verloren, als wir die Autos getauscht haben. Wir könnten dis auch beweisen, da ich die unterlagen per Fax an die Werstatt geschickt habe. Weiß jemand ob hier meine Versicherung für die Kosten der neuen Papiere aufkommt?

Würde keinen Sinn machen, diesen Schaden der Kfz-Versicherung zu melden und damit eine Hochstufung in Kauf zu nehmen!

Die Unterlagen wieder zu beantragen dürfte billiger sein.

Gruß

Versicherung für die Kosten der neuen Papiere aufkommt?

An welche hattest Du denn gedacht ? Ich kenne keine, die verlorene Dokumente versichert.

Würde keinen Sinn machen, diesen Schaden der Kfz-Versicherung zu melden und damit eine Hochstufung in Kauf zu nehmen!

Welcher Schaden wäre hier zu melden ? Und an welche Versicherung ?

das ist die große Frage!

In Verbindung mit Kfz käme mir nur die Kfz-Haftpflicht in den Sinn.
Ob solches aber damit abgedeckt ist, konnt ich noch nicht prüfen.

Gruß

Hallo guerkchen,

leider schreiben Sie nichts Näheres über die Umstände, die zum Verlust der Papiere geführt haben.

Dennoch lässt sich schon einmal sagen, dass keine der Fahrzeugversicherungen (Kfz-Haftpflicht und/oder Kasko) hierfür in Frage kommt.

Einzig könnte man über eine Meldung bei der Privaten Haftpflichtversicherung nachdenken.

Hier ergibt sich jedoch das Problem, dass das reine Verlieren meist nicht mitversichert ist. Die Privat-Haftpflicht ersetzt nämlich nur Sachschäden durch Beschädigung und/oder Zerstörung.
Ein weiterer Ablehnungsgrund könnte bestehen, wenn Sie und Ihr Freund über einen gemeinsamen Vertrag versichert sind (Schäden von Mitversicherten untereinander sind nicht gedeckt).
Von der Problematik „geliehen, gemietet, gepachtet“ sehe ich hier einmal ab, da wie gesagt die genauen Umstände nicht bekannt sind.

Dennoch gilt: Versuch macht kluch…

Viele Grüße
Loroth

Hallo Loroth,

wir haben die Autos getauscht dasmit er mein Auto in die Werkstatt bringen konnte, weil ich keine Zeit hatte. Er hat seine Unterlagen immer im Auto, was ich ja jetzt hatte und ohne Führerschein keinen Leihwagen.
Also habe ich von meiner Arbeit aus der Führerschein in die Werkstatt gefaxt. Irgendwie sind seit den Führerschein und Fahrzeugschein weg. Im Büro ist nicht und wir haben auch ansonsten überall nachgesehen.
Ich hatte auch an meine Private-Haftpflicht gedacht, bin mir aber nicht sicher.
Viele Grüße
Guerkchen

In Verbindung mit Kfz käme mir nur die Kfz-Haftpflicht in den Sinn.

Die KFZ-Versicherung versichert Unfall schäden und deren Folgen.

Hallo guerkchen,

nach Ihrer Schilderung mache ich Ihnen wenig Hoffnung.

Aber noch einmal: Es ist auch kein Nachteil, den Fall der PHV zu melden und nachzuhören, wie man dort den Fall bewertet.

Viele Grüße
Loroth

Hallo Nordlicht,

beachten Sie bitte nachfolgende Versicherungsbedingungen.
Nicht bei jedem Kfz-Haftpflichtschaden mus ein Unfall mit dem Auto erfolgt sein.

Viele Grüße!

A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung –
für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen
A.1.1 Was ist versichert?
Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt
A.1.1.1 Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den
Gebrauch des Fahrzeugs
a Personen verletzt oder getötet werden,
b Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen,
c Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Personen- noch mit
einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden),
und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprüche aufgrund von Haftpflichtbestimmungen
des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Straßenverkehrsgesetzes
oder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts
geltend gemacht werden. Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren
z. B. das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.

Bitte beachte folgende Ausschlüsse bei der PHV:

7.6 Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen
sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer
diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene
Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen
Verwahrungsvertrages sind;

beachten Sie bitte nachfolgende Versicherungsbedingungen.
Nicht bei jedem Kfz-Haftpflichtschaden mus ein Unfall mit dem
Auto erfolgt sein.

Hi,
nach meinem Verständnis ging es im UP aber nicht um die Definition des genauen Unterschieds zwischen einem Unfall und einem durch den Gebrauch eines Kfzs einem anderen zugefügten Schaden.

A.1.1.1 Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn
durch den
Gebrauch des Fahrzeugs

b Sachen beschädigt oder … abhanden kommen,

Eine Mitversicherung des Verlusts von Fahrzeugpapieren kann ich beim besten Willen nicht aus vorgenannten Bedingungen herauslesen.

Gruß Keki