Hallo guerkchen,
leider schreiben Sie nichts Näheres über die Umstände, die zum Verlust der Papiere geführt haben.
Dennoch lässt sich schon einmal sagen, dass keine der Fahrzeugversicherungen (Kfz-Haftpflicht und/oder Kasko) hierfür in Frage kommt.
Einzig könnte man über eine Meldung bei der Privaten Haftpflichtversicherung nachdenken.
Hier ergibt sich jedoch das Problem, dass das reine Verlieren meist nicht mitversichert ist. Die Privat-Haftpflicht ersetzt nämlich nur Sachschäden durch Beschädigung und/oder Zerstörung.
Ein weiterer Ablehnungsgrund könnte bestehen, wenn Sie und Ihr Freund über einen gemeinsamen Vertrag versichert sind (Schäden von Mitversicherten untereinander sind nicht gedeckt).
Von der Problematik „geliehen, gemietet, gepachtet“ sehe ich hier einmal ab, da wie gesagt die genauen Umstände nicht bekannt sind.
Dennoch gilt: Versuch macht kluch…
Viele Grüße
Loroth