Danke erstmal an Woko und Nordlicht für ihre Antworten.
Auf die Anwort (siehe unten) in einem anderen Beitrag von Nordlicht ist mir da folgendes rätsel aufgekommen :
Kann oder wird der Arbeitnehmerstatus aberkannt weil die Ehefrau im Unternehmen des Mannes tätig ist ?
bzw. würde so etwas überhaupt nicht in frage kommen wenn die Ehefrau in einem Fremdunternehmen tätig wäre ?
Hier der late beitrag :
Frage :
Mann ist Privatversichert da Selbständig, Frau ist im
Unternehmen des Mannes in Teilzeit Angestellte (800 Brutto)
also GKV, somit ist der zukünftige Ehemann also auch der Hauptverdiener.
Antwort (Nordlicht):
In dieser Konstellation sollte man bei einer Heirat bedenken, dass die Krankenkasse auf die Idee kommen könnte, den sozialversicherungsrechtlichen Status der Ehefrau zu prüfen. In allen Fällen, die ich in meinem Kundenkreis erlebt habe, wurde dem Ehepartner der Arbeitnehmerstatus aberkannt, was zu entsprechend höheren Beiträgen führt.
durch eine Beschäftigung von Ehegatten wird eine Versicherungspflicht grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Durch eine Statusfeststellung wird das jedoch genau geprüft. Deshalb ist bei der Anmeldung die Ehegatteneigenschaft anzugeben.
Bei Selbständigen gibt es nämlich viele Fallstricke:
z.B. das Betriebsgrundstück gehört beiden Ehegatten, der Ehegatte hat für den Betriebskredit gebürgt,versteckt Kapitaleinlage des Ehegatten usw.
Manches kann für eine Mitunternehmerschaft sprechen, die eine Versicherungspflicht ausschließt.
Hierzu haben die Träger der Sozialversicherung ein gemeinsames Rundschreiben zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Angehörigen-Beschäftigung herausgegeben.
Hier nachzulesen:
[http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/si…](http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/sid_6E2202EE9E258B809292B1EB5152C343/SharedDocs/de/Inhalt/Zielgruppen/02arbeitgeber steuerberater/03 publikationen/Gemeinsame Rundschreiben der SV/2004/2004 11 11 Teil2 Anlagen.html)
Gruß Woko
Kann oder wird der Arbeitnehmerstatus aberkannt weil die
Ehefrau im Unternehmen des Mannes tätig ist ?
Nein, nicht weil, sondern weil der Ehepartner eines Unternehmers in der REgel nicht wirklich ein Arbeitnehmer ist. Ich erinnere mich nicht mehr genau an die korrekte Bezeichnung.
bzw. würde so etwas überhaupt nicht in frage kommen wenn die
Ehefrau in einem Fremdunternehmen tätig wäre ?
Nein, nicht weil, sondern weil der Ehepartner eines
Unternehmers in der REgel nicht wirklich ein Arbeitnehmer ist.
Ich erinnere mich nicht mehr genau an die korrekte
Bezeichnung.