Verlust des firmenschlüssels- haftbar?

Schönen guten abend zusammen

Und zwar bereitet mir schon eine Frage lange Kopfschmerzen. Ich habe, als ich noch im Angestelltenverhältnis meines letzten Arbeitgebers war, den firmenschlüssel verloren. (möglicherweise wurde dieser allerdings auch geklaut)
Die übergabe ist an dem Abend nicht ganz reibungslos wie sonst verlaufen. Meine Chefin hat ihn mir, nicht wie sonst persönlich übergeben, sondern ihn mir „lose“, ohne Bund" auf mein Handy gelegt.
Als ich am abend abschließen wollte, konnte ich mir nicht erklären, wie er weggekommen ist. Am nächsten Tag war das Theater natürlich groß, da viele schließanlagen daran hängen. Ich solle den Schaden tragen, was ich nicht rechtens finde, da wenn jemand fahrlässig gehandelt hat, es meine Chefin ist.

Wie ist aus eurer Sicht die Rechtslage??

Ich bedanke mich im Vorfeld über Antworten.

Liebste grüße

Hast du in deiner Haftpflichtversicherung eine Schlüsselversicherung integriert? Empfiehlt sich definitiv, wenn man einen Firmenschlüssel hat, sonst kann es echt teuer werden …

Nabend!

Was soll daran fahrlässig sein dir den Firmenschlüssel zu geben? Für sowas hat man eine Privathaftpflichtversicherung in der auch der Verlust von beruflichen Schlüsseln versichert ist. Hast du hoffentlich auch.
Gruss
K

Naja, ich meine sie hat fahrlässig gehandelt, weil sie mir den Schlüssel nicht in die Hand gegeben hat, sondern quasi einfach „irgendwo“ hingelegt hat.

Nein leider nicht. Vielleicht sollte ich dazu sagen, dass dieser Schlüssel nie mein Eigentum war. Er wurde mir kurz vor dienstschluss überreicht und wurde nach dem abschließen in den Briefkasten meines Arbeitgebers geschmissen.

Was denn nun? Oben schreibst du „Als ich am abend abschließen wollte, konnte ich mir nicht erklären, wie er weggekommen ist.“

Sonst wurde er mir immer direkt in die Hand gegeben. An diesem abend aber hat ihn mir meine Chefin einfach auf mein Handy gelegt!!

Ja, dann sage es ihr doch auch so und lehne eine Haftung ab !

Sie sagt " Den habe ich dir auf dein Handy am Arbeitsplatz gelegt".

Gut, mag stimmen. Aber er war ja nicht mehr da als man ihn brauchte.
Das ist doch nicht das Problem des Mitarbeiters.

MfG
duck313

Aber wie konnte er dann mit dem Schlüssel abschliessen? Weiter oben schrieb er doch: „Er wurde mir kurz vor dienstschluss überreicht und wurde nach dem abschließen in den Briefkasten meines Arbeitgebers geschmissen.“