die Sache mit dem Verlust des Prüfungsanspruches ist mir nicht so ganz klar. Wenn man z.B. in einem einzelnen Fach des Studiums durchgefallen ist - darf man dann an keiner Universität in Deutschland mehr einen Studiengang aufnehmen, der auch dieses Fach enthält? Und wie sieht es aus mit einer nicht bestandenen Praktikumsklausur?
Der Hintergrund: Nach einem OC-Praktikum sollte in diesem Jahr eine Klausur geschrieben werden (in den letzten Jahren gab es immer nur Kolloquien, wir sind also der erste Jahrgang mit dieser neuen Regelung). Soweit, so gut. Nun ist diese Klausur katastrophal ausgefallen und die erste Nachklausur vermutlich auch (die Ergebnisse sind zwar noch nicht bekannt, aber das lässt sich vermuten). Man kann also getrost davon ausgehen, dass ein bedeutender Prozentsatz des (sowieso schon kleinen) Studienganges auch in der dritten Nachschreibeklausur durchfallen und damit aus dem Studiengang rausfliegen wird, falls keine Änderungen an der Regelung vorgenommen werden. Nun ist es - wie gesagt - so, dass die Klausurregelung bei uns ganz neu eingeführt wurde und außerdem während des dreiwöchigen Praktikums ständig Protokolle geschrieben wurden, die man auch bestehen musste. Außerdem gibt es zusätzlich eine OC-Vorlesung mit einer eigenen OC-Klausur.
Was passiert also, wenn Studenten aufgrund dieser einen OC-Praktikumsklausur rausfliegen? Dürfen sie dann tatsächlich kein Fach mehr in Deutschland studieren, welches das Fach OC beinhaltet? Das käme mir nämlich sehr seltsam vor…
die Sache mit dem Verlust des Prüfungsanspruches ist mir nicht
so ganz klar. Wenn man z.B. in einem einzelnen Fach des
Studiums durchgefallen ist - darf man dann an keiner
Universität in Deutschland mehr einen Studiengang aufnehmen,
der auch dieses Fach enthält? Und wie sieht es aus mit einer
nicht bestandenen Praktikumsklausur?
Das bedeutet, dass das mehrmalige Nichtbestehen (im Regelfall 3x) einer bestimmten Prüfung zur Exmatrikulation von Amts wegen führt. Etwas Derartiges hat tatsächlich zur Folge, dass der Kandidat ein gleiches (oder ähnliches) Studium innerhalb der BRD (zumindest an öffentlichen Einrichtungen) nicht mehr aufnehmen darf. Aber viellicht hilft es mit dem Prüfungsausschuss zu reden … ? Viellicht sogar mit knallharten Argumenten (wenig Studenten, schlechter Prof, zu hohe Prüf.anforderungen…).
…obwohl die neuere Gewichtung einer Praktikumsprüfung natürlich ein bisschen hart ist So diese in der Prüfungsordnung des FB überhaupt aufgeführt wurde.
die Sache mit dem Verlust des Prüfungsanspruches ist mir nicht
so ganz klar. Wenn man z.B. in einem einzelnen Fach des
Studiums durchgefallen ist - darf man dann an keiner
Universität in Deutschland mehr einen Studiengang aufnehmen,
der auch dieses Fach enthält?
fast… Wenn du z.B. BWL studierst, aufgrund nicht bestandener Pruefungen Zwangsexmatrikuliert wirst (das steht genau in der Pruefungsordnung), darfst du BWL an keine D. Uni weiterstudieren.
Alle anderen Fächer dafst du noch.
Der einzige was du machen kannst ist, wie mein Vorgaenger richtig schreibt, mit dem Pruefungsausschuss zu reden oder zu klagen (Fristen einhalten!!).
Und wie sieht es aus mit einer
nicht bestandenen Praktikumsklausur?
das steht dann in der Pruef.Ord.
Anmerkung: ich weiss nicht wo das geschrieben steht, habs auch selber noch nie gelesen, sondern nur „gehoert“, daher ohne Garantie…
es scheinen ja noch nicht alle Messen gelesen zu sein. Offenbar ist die zweite Klausur noch nicht mal zurückgegeben worden. Sollten sich Deine Befürchtungen bezüglich des Ergebnisses der 2. Klausur bestätigen, dann solltet ihr rechtzeitig VOR der dritten aktiv werden. Versucht (möglichst über Eure Studentenvertretung) an den Prof - und wenn das nicht hilft an Euer Prüfungsamt heranzutreten.
Heute wurden die Ergebnisse bekanntgegeben. Von 42 Leuten haben jetzt 18 nicht bestanden. Die 3. Nachschreibeklausur ist im September, das heißt bis dahin sind die Bewerbungsfristen an anderen Unis abgelaufen, außerdem hat hier natürlich niemand Lust, seinen Prüfungsanspruch zu riskieren. Deshalb denken hier sehr viele (auch von denen, die bestanden haben) über einen Wechsel nach.
Wir wollen jetzt erstmal mit unserem Studienberater sprechen (auch über die Möglichkeiten des Wechsels) sowie die Semestersprecher zum geschäftsführenden Direktor unseres Institutes schicken, der so ziemlich für unseren Studiengang verantwortlich zu sein scheint (wenn man hier überhaupt von Verantwortlichkeiten sprechen kann, denn für uns fühlt sich hier niemand verantwortlich).
Aber ehrlich gesagt sehe ich nicht so viele Chancen für eine Einigung (worin soll sie auch bestehen? ich weiß jedenfalls nicht, was es hier für Kompromisse geben soll). Und ich weiß auch nicht, ob es tatsächlich ein Druckmittel ist, dass so viele Studenten abgehen wollen oder die Zuständigen eher erleichtert aufatmen (nach dem Motto - gut durchgesiebt, wobei ich mir das bei einem so kleinen Studiengang mit einem speziellen uniinternen Auswahlverfahren auch nicht vorstellen kann). Über Vorschläge zur konkreten Vorgehensweise und zu möglichen Kompromissideen würde ich mich freuen.
Was mich aber weiterhin wundert, ist der Verlust des Prüfungsanspruches anhand eines Praktikums. Was ist denn, wenn man beim OC-Praktikum durchfällt, aber die OC-Klausur von der Vorlesung besteht?
ist diese Klausur tatsächlich eine Prüfung, eine prüfungsrelevante Studienleistung oder ein Schein?
Setzt die OC-Note sich nachher aus einem Schnitt von Vorlesung und Klausur zusammen? Reicht es dann evtl. im Schnitt bestanden zu haben?
Was sagt eure Prüfungsordnung?
Ich frage nur, weil ich innerhalb eines Studiengangs viele verschiedene Regeln für die Klausuren hatte. Nur bei richtigen Prüfungen galt die 3x durchfallen - dann raus Regelung. Bei prüfungsrelevanten Studienleistungen (innerhalb eines Faches mehrere Klausuren) mussten wir nur im Schnitt bestehen. Und Scheinklausuren konnten wir so oft schreiben, bis es endlich geklappt hat.
Ohne den Hintergrund zu kennen, ist es also schwer, etwas dazu zu sagen. Das sollte aber in der Prüfungs- oder auch der Studienordnung nachzulesen sein. Und dann einfach mal den Prof ansprechen. Die Durchfallquoten erscheinen mir auch nicht so krass - 50% sind völlig normal (ob das gut ist, ist ein anderes Thema).
ist diese Klausur tatsächlich eine Prüfung, eine
prüfungsrelevante Studienleistung oder ein Schein?
Für das Bestehen dieser Klausur bekommen wir Credit Points, ebenso wie für das Bestehen der OC-Vorlesung-Klausur. Die Credit Points hängen aber nicht von der Note, sondern allein vom Bestehen beider Klausuren ab.
Und als wir mal kurz im Vorbeigehen unseren Studienberater darauf angesprochen haben, meinte er: Ja, wer beim dritten Mal nicht besteht, fliegt raus.
Die Durchfallquoten erscheinen mir auch nicht so
krass - 50% sind völlig normal (ob das gut ist, ist ein
anderes Thema).
So etwas kenne ich aber nur von großen Studiengängen, wo „durchgesiebt“ wird. Bei den Jahrgängen vor uns wurde es ja auch nicht so gehandhabt. Und wie gesagt, es ist ein kleiner Studiengang und es wurde bereits bei der Aufnahmeprüfung (mit Auswahlgespräch etc.) kräftig gesiebt.
Und nun spielen die Assistenten (die die Klausur erstellt haben) die Karte an uns zurück - ihr wurdet ja extra ausgewählt, ihr müsst das können. Ob das eine Begründung ist?
PS
PS: Ich habe vergessen zu sagen, dass in der Prüfungsordnung die Art der Prüfung - soweit ich das übersehen kann - nicht direkt festgelegt, sondern nur die Anzahl der Credit Points, die man für das Bestehen dieses Praktikums bekommt.