Verlust einer Originalrechnung

Hallo Experten,

Gewerbetreibender X hat Kunde Y eine Rechnung geschrieben.
Y teilt mit daß sich seine Firmierung geändert hat und möchte eine geänderte Rechnung.

X ändert nun die Rechnung (Neudruck mit gleicher Rg.-Nr. und geänderter Adresse) und versendet
diese im guten Glauben auf die Zuverlässigkeit von Y und dessen Versicherung, daß die
Originalrechnung bereits auf dem Postweg zurück ist.

Nur kam diese nie an, zu allem Überfluß bezahlt Y auch noch doppelt - ohne dies zu bemerken.
Nach einigen Wochen mahnt nun X die Rückgabe der Rechnung an - diese ist jedoch nirgends mehr
aufzufinden. Keiner der Beteiligten bei Y weiß irgend etwas, der buchführende Steuerberater hat auch
nichts bemerkt, wahrscheinlich wurde die 1. Rechnung bei Y vernichtet.

Nun möchte Y natürlich den doppelt überwiesenen Betrag zurückerhalten. Was sollte X nun am besten tun, um nicht bei einer Prüfung für die Umsatzsteuer der doppelt gedruckten Rechnung haftbar gemacht
zu werden?

Verlusterklärung für die erste Version durch Y? Bescheinigung des Steuerbüros von Y, daß die Vorsteuer nicht doppelt gezogen wurde?

Viele Grüße,
Jogyi

=HALLO()

um wieviel geht es?

=TSCHÜSS()

Moin,

welchen juristischen Hintergrund hat deine Frage an den Ursprungsposter?

Grüße

fribbe

Rechungsbetrag = im mittleren vierstelligen Bereich

=HALLO()

Rechungsbetrag = im mittleren vierstelligen Bereich

Also ist die Steuer bei ca. 1.000 EUR. Da würde ich keinen übergroßen Bohei drum machen. Rechnung liegt in beiden Unternehmen gleichlautend vor, was soll da passieren?

=TSCHÜSS()

=HALLO()

Ich glaube, der Ursprungsposter ist kein Student, der sich auf ein mündliches Examen in Umatzsteuerrecht und Abgabenordnung vorbereitet. Ich glaube fast eher, dass der Ursprungsposter ein lebenspraktisches Problem hat, das die Erfragung der lebenspraktischen Umstände nahelegt.

=TSCHÜSS()

Hallo,
das ging ja sehr schnell.
Da der Satz mit einem Fragezeichen endete, hier die Antwort:
da die Steuerberatung von Y auch die Doppelüberweisung veranlaßt hat, geht X davon aus, daß dort einigermaßen chaotisch gearbeitet wird. Y ist so groß, dass Betriebs-/USt-Prüfungen die Regel sind.
Deswegen befürchtet X, dass sich dort die „doppelte“ Rechnung noch aktiv in der Buchführung befindet (mit zweimaligem Vorsteuerabzug) und das FA ggf. auf ihn in zurückgreift und die USt auch doppelt haben will. Bei 1000 kein verlockender Gedanke.

Grüße, Jogyi

=HALLO()

Es gibt doch Korrespondenz zu der Angelegenheit. Alles ist nachvollziebar (das ist nach meiner Erfahrung am ehesten wichtig), erkennbar hatte niemand böswillige Absichten, sondern nur die alltäglichen Schludrigkeiten.

Ich würde mir da keine übermäßigen Sorgen machen.

=TSCHÜSS()