Hallo Experten,
Gewerbetreibender X hat Kunde Y eine Rechnung geschrieben.
Y teilt mit daß sich seine Firmierung geändert hat und möchte eine geänderte Rechnung.
X ändert nun die Rechnung (Neudruck mit gleicher Rg.-Nr. und geänderter Adresse) und versendet
diese im guten Glauben auf die Zuverlässigkeit von Y und dessen Versicherung, daß die
Originalrechnung bereits auf dem Postweg zurück ist.
Nur kam diese nie an, zu allem Überfluß bezahlt Y auch noch doppelt - ohne dies zu bemerken.
Nach einigen Wochen mahnt nun X die Rückgabe der Rechnung an - diese ist jedoch nirgends mehr
aufzufinden. Keiner der Beteiligten bei Y weiß irgend etwas, der buchführende Steuerberater hat auch
nichts bemerkt, wahrscheinlich wurde die 1. Rechnung bei Y vernichtet.
Nun möchte Y natürlich den doppelt überwiesenen Betrag zurückerhalten. Was sollte X nun am besten tun, um nicht bei einer Prüfung für die Umsatzsteuer der doppelt gedruckten Rechnung haftbar gemacht
zu werden?
Verlusterklärung für die erste Version durch Y? Bescheinigung des Steuerbüros von Y, daß die Vorsteuer nicht doppelt gezogen wurde?
Viele Grüße,
Jogyi