Verlust einer Sendung

Aus gegebenem Anlaß. Ich habe einem Käufer die Ware mit Pluspäckchen der Post geschickt. Dafür gibt es von der Post allerdings keinen Einlieferungsnachweis wie z. B. die Paketkarte.

Die Ware ist lt. Käufer nicht angekommen. Ich werde jetzt bei der Post einen Nachforschungsantrag stellen. Viel Erfolg verspreche ich mir damit nicht aber ich habe dann alles getan, was man tun kann.

Wie ist die Rechtslage, muß ich die Ware ersetzen oder hat der Empfänger Pech gehabt? Ich bin kein Händler.

Gruß Hägar

gefundne in den FAQS…

Wie in 4.1.2.1 beschrieben, sollte man (auch bei Briefen und Päckchen) zunächst
die Möglichkeit ausnutzen, einen Nachforschungsauftrag zu stellen.

Bleiben die Nachforschungen ohne Ergebnis, bietet sich folgende Rechtslage:
Grundsätzlich geht das Risiko mit Übergabe an den Spediteur auf den Käufer über
(§ 447 I BGB). Hat die Übergabe stattgefunden, hast Du Pech gehabt. Daher ist die
Frage, ob sie überhaupt stattgefunden hat. Wenn der Verkäufer keinen Beleg dafür
hat, daß die Ware an Dich losgeschickt worden ist (Einlieferungszettel,
Zeugenaussage eines Bekannten oder des Postbeamten), dürfte er auch nur wenig
Chancen haben, wenn das Ganze vor Gericht gehen sollte - selbst wenn er die
Kaufsache tatsächlich verschickt hat … soviel zum Thema „Recht haben und Recht
bekommen“.

Ganz schlecht würde es für den Verkäufer aussehen, wenn Du ihn aufgefordert
hättest, die Sendung versichert (also z.B. als Paket) zu verschicken und er sich
nicht daran gehalten hätte: entsteht Dir dadurch nämlich ein Schaden, muß er
Ersatz leisten (§ 447 II BGB).

Liebe Grüße
Angelina

Hallo Hägar,

den Weg zur Post kannste sparen, Nachforschungsauftrag gibts nur bei Paketen, nicht bei Päckchen. Der Käufer ist in dem Fall der Dumme, es sei denn, Du zeigst Dich kulant…

Gruß,
Micha