Verlust Firmenhandy, welche Versicherung zahlt?

Verlust Firmen Handy, zahlt die Versicherung ?

Hallo liebe Mitglieder,

ich habe vor weniger Tagen ein iphone4 von meiner Firma zur Verfügung gestellt bekommen. Unsubventioniert, also schlappe 1200,-€ die dafür bezahlt wurden. Es gibt eine Betriebsvereinbarung die besagt, das jeder MA der ein iphone haben möchte, dafür vollumfänglich haftet.

Und was passiert mir ? Richtig - es wurde mir gestern in einem Kaufhaus aus der Handtasche (mit Reissverschluss gesicherte Innentasche) gestohlen. Anzeige habe ich natürlich erstattet.

Frage nun: Welche meiner Versicherungen haftet? Mein Hausrat(doch nur bei Diebstahl aus dem Kfz und der Wohnung, oder? oder meine Haftpflicht ? Und was muss/darf/sollte ich sagen, oder auch nicht, um die Übernahme der Kosten nicht zu gefährden ?

Mir haben diverse Kollegen gesagt, das die Haftpflicht einspringt, aber man diverse Dinge dafür beachten muss, da sie gerne Lücken suchen um sich zu drücken. Da ich noch nie einen Haftpflichtschaden hatte, bin ich nun verunsichert.

Hallo!

Richtig ist, daß diese 1.200 Euro eine Buchung werden dürften, die auf das Konto Erfahrung gehen wird!

Die Hausratversicherung übernimmt zwar durchaus Schäden, die an fremden Sachen entstehen, aber es gibt sehr enge Grenzen innerhalb derer auch der EINFACHE DIEBSTAHL mitversichert ist! Da kommt es dann explizit auf den exakten Wortlaut, der, dem Hausratvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Die Haftpflichtversicherung widerum haftet zumeist nicht für Sachen die geliehen, gemietet oder gepachtet, oder die Gegenstand eines sonstigen Verwahrungsvertrages sind.

Hinzu kommt, daß z.B. verloren gegangene Sachen ohnehin nicht versichert sind.

Also kommt es auch in diesem Fall auf den genauen Wortlaut der Versicherungsbedingungen an.

Ratsam wäre von vorne herein der Abschluß einer Handyversicherung gewesen, die auch solche Schäden übernimmt, vor allem, wenn es sich 1. nicht um Ihr Eigentum handelt und 2. auch noch von solch hohem Wert ist!

MfG
Christoph Mittler

Hallo,
ihre Frage ist nicht ganz so leicht zu beantworten:
Zum Einen wäre die Betriebsvereinbarung interessant, bezüglich der Frage, in welchen Fällen Sie überhaupt haften müssen. Hier drängt sich mir auch gleich die Frage auf, ob die Vereinbarung ggf. in allen Punkten Rechtens ist.
Zum Anderen: Die Haftpflichtversicherung setzt grundsätzlich einmal ein Verschulden voraus. Hierzu wäre es sinnvoll die Umstände des Diebstahls näher zu kennen.
Dann stellt sich die Frage nach den geltenden Versicherungsbedingungen. Berufliche Risiken sind dort in der Regel ausgeschlossen.
Ich kann leider so pauschal keine definitive Aussage machen.
Viele Grüße
Jürgen Glaser

Verlust Firmen Handy, zahlt die Versicherung ?
Hallo liebe Mitglieder,
ich habe vor weniger Tagen ein iphone4 von meiner Firma zur Verfügung gestellt bekommen. Unsubventioniert, also schlappe
1200,-€ die dafür bezahlt wurden. Es gibt eine
Betriebsvereinbarung die besagt, das jeder MA der ein iphone haben möchte, dafür vollumfänglich haftet.

Und was passiert mir ? Richtig - es wurde mir gestern in einem Kaufhaus aus der Handtasche (mit Reissverschluss gesicherte Innentasche) gestohlen. Anzeige habe ich natürlich erstattet.

Frage nun: Welche meiner Versicherungen haftet? Mein
Hausrat(doch nur bei Diebstahl aus dem Kfz und der Wohnung, :oder? oder meine Haftpflicht ? Und was muss/darf/sollte ich sagen, oder auch nicht, um die Übernahme der Kosten nicht zu gefährden ?

Mir haben diverse Kollegen gesagt, das die Haftpflicht
einspringt, aber man diverse Dinge dafür beachten muss, da sie gerne Lücken suchen um sich zu drücken. Da ich noch nie einen Haftpflichtschaden hatte, bin ich nun verunsichert.

hallo unbekannT

Immer bei der Wahrheit bleiben - oberste Regel!

Hausrat können Sie versuchen, aber die Chance geht in Richtung Kulanz!

Haftpflicht? Wo liegt Ihr Verschulden? Es handelt sich um Trickdiebstahl und Sie haben Anzeige erstattet. Da frage ich mich eher, ob Sie überhaupt in der Haftung stehen gegenüber dem Eigentümer?

Nicht alles, was ihn unter die Nase gelegt wird ist auch rechtens - dies zur voll-umfänglichen Haftung. Fragen Sie hier doch mal die Rechtsanwälte bei www!

Mehr kann ich zu dem Schadensfall auch nicht sagen.

Zukünftig wäre eine Elektronik-Versicherung angemessen, die es auch vielleicht füt Mobiltelefone gibt. Dürfte so 150 EUR im Jahr kosten bei einer Selbstbeteiligung von ca 200 EUR bei einfachen Diebstahl und anderen Ereignissen.

Ich hasse diese unpersönlichen anonymen Anfragen!

so long
pe sturm

Hallo,

das kommt darauf an, welchen Anbieter Du hast.
Das iPhone ist überlassen; dementsprechend gemietet/gepachtet/geliehen. Für Hausrat-Teile, die dieser Klausel unterliegen besteht bei vielen Versicherern kein Versicherungsschutz. Du kannst das in den Bedingungen nachlesen, bzw. frage Deinen Versicherungsberater.
Bei den großen Gesellschaften gibt es Bausteine, die jeglichen Hausrat (also auch „Dein“ Handy) auch unterwegs (also in der Tasche) absichern. Wenn Du eine gute Wahl getroffen hast, was den Anbieter angeht, hast Du kein Problem.
Einen versicherten Haftpflichtschaden sehe ich hier nicht. Diese leisten (wenn überhaupt) nur für spezielle Schäden, z.B. Verlust fremder Schlüssel/Codekarten, da der AG das Handy ja freiwillig überlassen hat und es nicht durch Dich entwendet wurde (letzteres brächte Dir sicherlich einen Prozess).

Beim Lesen des letzten Absatzes kommt mir ehrlich gesagt das Sodbrennen. Erzähle Deinem Berater, was passiert ist. Versicherungsbetrug ist eine Straftat. Und niemand muss sich wundern, wenn die Versicherungsprämien durch die Treuhänder jedes Jahr erhöht werden, wenn ein iPhone plötzlich nicht mehr geklaut wurde sondern Märchen („diverse Dinge beachten“) aufgetischt werden um es als versicherten Schaden hinzustellen.
Der einzige der sich immer wieder „drückt“ ist der Kunde, der die letzten drei Euro im Jahr sparen will und sich dann aufregt, dass einige Sachen nicht versichert sind.
Mit „Drücken“ hat es seitens des Versicherers nichts zu tun. Der Versicherer hält sich an seine Bedingungen oder wird verklagt.

Falls Du eine schlechte Wahl getroffen hast:
Um die Übernahme der Kosten nicht zu gefährden erzählst Du am Besten, Du wurdest mit vorgehaltener Waffe von einem Gangster gezwungen, das Handy rauszurücken. Dann war es ein klassischer Raub und das sollte jeder Versicherer mitmachen (wobei immernoch geliehener Gegenstand…). Aber da das nicht den Tatsachen entspricht riskierst Du damit einen Prozess vor Gericht. Versicherer sind doch nicht blöd, gerade wenn es um Handies geht.
Um beim nächsten Schaden sauber aus der Sache herauszukommen kannst Du Dich bei Stiftung Warentest erkundigen, welche Hausrat/Haftpflichtversicherung entsprechend auch bei wahrheitsgemäßen Aussagen leistet und nach Regulierung oder Ablehnung der Regulierung Dein Sonderkündigungsrecht nutzen, um den Versicherer zu wechseln.

Vielen Dank für eure zahlreichen Tipps,

nur um mit den offenbar naheliegenden Verdacht aufzuräumen: Das Handy ist leider tatsächlich gestohlen worden. Entsprechend habe ich natürlich auch Anzeige erstatten und werde meiner Versicherung natürlich auch nicht „einen vom Pferd“ erzählen. Schliesslich ärgere ich mich selber grün und blau wenn es mal wieder Beitragserhöhungen gibt, weil es Leute gibt, die meinen, das wäre ein Selbstbedienungsladen. Mir ging es nur darum zu wissen, welche Versicherung zahlt (wenn überhaupt) und wo muss ich aufpassen, dass man mir nicht das Wort im Munde verdreht und dann eben nicht zahlt, sondern sich auf irgendwelche schwammigen Vertragsformulierungen beruft. So etwas ist meiner Tochter mal vor langer Zeit bei der Hamburg-Mannheimer passiert. „Interpretation einer nicht ganz präzisen Angabe meiner Tochter zu Gunsten des Versicherers ohne die Möglichkeit zur Klarstellung“ würde ich das mal vorsichtig nennen.

Ich möchte die Versicherung also nicht besch… sondern nur sicher sein, dass man mir kein Bein bei einer berechtigten Forderung stellt.Ist schon unangenehm genug gewesen, der Firma beichten zu müssen, das ein Handy mit Firmendaten abhanden gekommen ist.

Ich hoffe ja immer noch, dass es irgendwann geortet wird.

Vielen Dank und viele Grüße an euch alle.

nilfisha

Hallo,

ich kann nur eine grundsätzliche Aussage zur Haftpflichtversicherung machen.

Grundsätzlich tritt diese nicht für einen derartigen Fall ein, da Ihnen das Handy überlassen wurde. Grunsätzlich ist „Miete, Leihe, Pacht“ vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, da Sie hier regelmäßig die Sachherrschaft wie für eigene Sachen haben. Daher werden überlassene Sachen auch grundsätzlich wie eigene Sachen behandelt.

Aus dem Bauch raus, würde ich sagen, tritt wohl am ehesten die Hausrat oder Reisegepäckversicherung ein.

Tut mir leid, dass ich keine andere Info habe.

Viele Grüße
Nancy:

Hallo,

für die Haftpflicht ist es nur ein Fall, wenn der Vertrag ausdrücklich das Abhandekommen fremder Sachen oder explizit die des Arbeitgebers beinhaltet.
Ob das in Ihrem Vertrag versichert ist, kann ich ohne Einsicht in den Vers.-Schein nicht sagen.

Für die Hausrat wird es wahrscheinlich kein Fall sein. Denn diese leistet für den einfachen Diebstahl nur in ganz wenigen Fällen bis nie.
Ob und was und in welchem Umfang in Ihrem Vertrag versichert ist, kann ich ohne Einsicht in den Vers.-Schein nicht sagen.

Wenden Sie sich am besten an den Berater / Betreuer Ihres Vertrags.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo nilfisha,

genau dies ist der Grund, warum jeder Mensch, der oder die keine Ahnung von Versicherungen hat, grundsätzlich über einen Versicherungsmakler Versicherungen abschliessen sollte. Ein Versicherungsmakler hat die Pflicht sich für die Interessen seiner Kunden einzusetzen - bei der Vermittlung und auch gerade im Schadensfall!

Sie gehen ja auch nicht ohne Rechtsanwalt vor Gericht!

Leider kennen die meisten Verbraucher diese Möglichkeit nicht!

Sie scheinbar auch nicht!

Aus der Ferne können wir Spezialisten keine Tipps oder nur in Teilen Tipps geben! Auf spezielle Fallstricke können wir Makler nur hinweisen, wenn die komplette Schadenabwicklung über uns läuft. Alles Andere ist Kaffeesatzleserei, weil die Schäden so unterschiedlich sind.

In ihrem Falle ist klar, dass es sich um einfachen Diebstahl handelt - und die abschliessende Frage bleibt, ob hier eine Haftung vorliegt!? Rechtsberatung dürfen wir nämlich nicht machen! Oder ob in Sachen Kulanz irgendetwas möglich ist!?

Nach dieser Erfahrung sollten Sie zu einem Versicherungsmakler Ihres Vertrauens gehen, Ihren kompletten Versicherungsbestand im Nachhinein übertragen lassen, dann stehen Sie beim nächsten Schadensfall auch nicht mehr alleine vor der Gesellschaft!

in diesem Sinne
pe sturm

wieder mal ne Vollkaskomentalität ohne Selbstbeteiligung?!? Nein dafür kommt keine Versicherung auf. Bei der Hausratversicherung fehlt es an den versicherten Tatumständen, bei der Haftpflichtversicherung sicherlich am Verschulden. Alles andere fällt unter den Tatbestand des Betruges!

Hallo auch!

Die private Haftpflichtversicherung wird für den Schaden nicht aufkommen, da „geliehene, gepachtete oder vermietete“ Sachen nicht dem Versicherungsschutz unterliegen - und Dein verlustig gegangene iPhone fällt in eine solche Kategorie. Es gibt aber gute private Haftpflichtversicherungen, die diesen Fall ggf. wieder eingeschlossen haben - vielleicht hast Du einen solchen Vertrag.

Die Hausratversicherung ist aussen vor - sie würde nur den Schaden ersetzen, wenn es sich um Raub handeln würde. Raub liegt vor, wenn Dein Leben bedroht würde und Du zur Herausgabe des Telefon gezwungen worden wärest. Der einfache Diebstahl - wie geschildert - ist regelmässig nicht versichert. Es gibt einige wenige Versicherer, die aber den Trickdiebstahl mit einer kleinen Versicherungssumme mit versichert haben. Vielleicht gehört Dein Vertrag dazu.

Es wird Dir letztendlich nichts anderes übrig bleiben, als das iPhone selbst zu ersetzen, wenn Du hierfür zu haften hast.

Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen.

MfG
CHK

So etwas lässt sich nur via Sonderdeckungseinschluss entweder in der Haftpflichtversicherung einschließen (Haftung gegenüber dem AG qua Vertrag) oder auch als Arbeitsmittel im Rahmen einer entsprechend erweiterten Hausratdeckung (hier dann nur gegen bestimmte Gefahren versichert- daher via HA-Vertrag einfacher => quasi AllRiskDeckung). Daher wird man da wohl mal in die Bedingungen gucken müssen. Allerdings ist einfacher Diebstahl (auch TAschendiebstahl) nicht in der Hausratvers. versichert, sondern nur etwa Raub. Davon gehe ich nicht aus, sodass es auf den Deckungsumfang der Haftpflicht-Police ankommt. Wenn das alles nicht zieht, so würde ich dies nochmals juristisch prüfen lassen. Ich bezweifel, dass die Gefahrtragung für notwendige Arbeitsmittel in diesem Umfang so ohne weiteres von den AN getragen werden muss. U.U. ist die Firma hiergegen schließlich ebenfalls versichert (Abhandenkommen). Dann würde ihr ja nicht mal ein Schaden entstehen. Anzeige ist hoffentlich gestellt (Schadenminderungspflicht/Obleigneheiten). Grüße

Hallo zusammen, ihr werdet es nicht glauben: Gestern ist das Handy bei der Polizei abgegeben worden. Nach so langer Zeit ! Ich bin sehr happy.Zwar hat mir meine Firma das Handy doch noch auf Kulanz ersetzt ohne das ich es bezahlen musste, aber doof habe ich mich deswegen trotzdem gefühlt. Ente gut, alles gut :wink: