Verlust Gesamtbetrag der Einkünfte

Nach §10d (1) EStG sind die negativen Einkünfte des GdE die Basis für die Verlustfeststellung. Nach §2 (3) EStG setzt sich der GdE unter Berücksichtigung des Altersentlastungsbetrag, Freibetrag Land-+Forstwirte … zusammen. In der Richtlinie zum §10d EStG steht allerdings, dass für die Verlustfeststellung der Altersentlastungsbetrag, Freibetrag Land-+Forstwirte … nicht zu berücksichtigen sind. Gibt es hier ein Urteil o.ä., welches die Vorrangigkeit des §2 vor §10d/R10d festlegt, so dass doch die Altersentlastungsbetrag, Freibetrag Land-+Forstwirte … berücksichtigt werden können?

Für hilfreiche Antworten schon im Voraus Danke.

Hi,

wo in den Richtlinien steht das?

Schöne Grüße
C.