Verlust verlorengegangner DVDs

Hallo, kennst sich hier jemand mit Haftung bei verloren gegangenen DVDs im Internetverleih aus? Ist es korrekt, pro DVD 25 Euro vom Kunden zu verlangen und vor allem damit plötzlich nach zwei Jahren anzukommen? Eine Rücksendung mit isngesamt 4 DVDs ist vor zwei Jahren anscheinend nicht beim Verleiher angekommen und Frau A wird nun mit 170 Euro von einem Inkassobüro belangt. Gibt es irgendo Hinweise, Gesetze, ob das Versand-Risiko überhaupt auf den Kunden abgewälzt werden kann?

Wenn jemand was weiss, wäre ich sehr dnakbar.

Gruß
Julie

Hallo,
hast du evtl auch genbaue Daten die du angeben kannst zur Beantwortung deiner Frage?
Gruß Sunny

ja, sicher.

Frau A war bis vor 2 Jahren (2008) Kundin bei einer Online-Videothek Netleih) mit der Möglichkeit per Post, DVDs auszuleihen. Die Rücksendung der zuletzt ausgeliehenden DVDs (4 Stück) kam anscheinend beim dem Verleiher nicht mehr an. Da Frau A kurz darauf umzog und auch E-Mail-Adresse wg. zuviel Spam änderte, kam eine angeblich versendete Mail des Verleihers bei Frau A nicht an. Und nun, 2010, ein Brief eines Inkassobüros mit der Forderung auf Schadensersatz auf 100 Euro + Mahnspesen etc, insgesamt dann 170 Euro.

Besten Dank, wenn Du einen Hinweis für mich hättest.

2 „Gefällt mir“

Hallo,

DVD 25 Euro vom Kunden zu verlangen und vor allem damit
plötzlich nach zwei Jahren anzukommen?

mangels besserer Alternative verweise ich hier auf die Rechtslage beim Versendungskauf:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__447.html

Probleme: Nachweis des Versands, noch nicht erfolgte Verjährung der Forderung.

Gruß
Christian

Hallo,
leider muß man die Inkassokosten bezahlen denn man kann weder beweisen das man die DVDs zurück geschickt hat noch ist die Sache verjährt.
Eine andere Möglichkeit hat die Person leider nicht, einfach als Lehre sehen und beim nächsten mal die Mailadresse erst später löschen oder noch etwas aktiv lassen.
Gruß Sunny

1 „Gefällt mir“

Hi,

man könnten natürlich behaupten, dass man die DVD’s nie erhalten hat. Dann müsste der DVD Verleih den Versand nachweisen.

Ansonsten würd ich als erstes mal raten die AGB’s zu lesen die man sicher angenommen hat um Mitglied der Online-Videothek zu werden.

Ob man die Inkassokosten zaheln muss weiss ich nicht.
Ist den schon vorher mal Post von dem Verleihshop gekommen?

Grüße

Hallo,
dafür hast du doch bestimmt mal eine Quelle, oder ist das nur geraten?
hth