Hallo,
Hallo,
nehmen wir an, eine Frau mit Erwerbsminderungsrente und
ergänzender Grundsicherung gem. SGB XII heiratet einen Mann der eine
normale Rente bezieht. Entstünde ihr durch die Heirat Einbußen
oder gar der Verlust der eigenen Erwerbsminderungsrente?
ich nehme mal an, dass die Grundsicherung überprüft wird, diese ist ja einkommensabhängig.
Aber auf die Erwerbsminderungsrente hat eine Heirat keinerlei Auswirkung. Eine Ehe/ Scheidung o.ä. hat mit dieser Rente nicht das Geringste zu tun.
Und wie wäre das im späteren Todesfall des Ehegatten?
Wenn der Ehegatte stirbt und die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt sind, wird eine Witwenrente gewährt. Auf diese wird die Erwerbsminderungsrente dann angerechnet, wobei es einen Freibetrag gibt, so dass es effektiv bei der Witwenrente nicht zu einer Kürzung kommt. Der Freibetrag liegt aktuell bei 725,21 Euro. Ist die Erwerbsminderungsrente niedriger, wird die Witwenrente ungekürzt gezahlt.
Danke und Gruß,
Yedi386