Hallo,
Person A ist bei Firma XY angestellt und bekam einen Laptop und ein Firmenhandy gestellt. Person A stellt den Verlust des Firmenhandies fest. Frage: Übernimmt die Privathaftpflicht von Person A den Schaden?
Danke
Hallo,
Person A ist bei Firma XY angestellt und bekam einen Laptop und ein Firmenhandy gestellt. Person A stellt den Verlust des Firmenhandies fest. Frage: Übernimmt die Privathaftpflicht von Person A den Schaden?
Danke
Hallo,
und ein Firmenhandy gestellt. Person A stellt den Verlust des
Firmenhandies fest. Frage: Übernimmt die Privathaftpflicht von
Person A den Schaden?
Nein, denn gemietete, geliehene oder zum Gebrauch überlassene Gegenstände sind in der Privathaftpflicht ausgeschlossen. Die Privathaftpflichtversicherung leistet außerdem nur dann, wenn der Versicherte schuldhaft einen Schaden anrichtet. Ist das hier gegeben ?
In Frage käme evt. noch die Hausratversicherung. Dort ist zwar in der Regel nur Einbruchdiebstahl versichert, allerdings gibt es in dieser Sparte jede Menge Leistungserweiterungen, die von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sind. Einfach mal in die Police schauen, ob dort ein passender Tatbestand erwähnt ist.
Danke
Bitte
Nordlicht