Eine Sendung wurde als Päckchen verschickt und der eingesetzte Dienstleister bietet Päckchen (unversichert) und Pakete (versichert) an.
Der Zusteller konnte die Sendung nicht anliefern und hinterlies eine Sendungskarte, füllte aber keines der Kästchen aus, ob die Sendung beim zuständigen Postamt liegt, erneut zugestellt wird usw.
Nun wurde dem Empfänger an der Poststelle mitgeteilt, dass die Sendung noch nicht da wäre und er es später versuchten sollte.
Wie wäre denn hier die Rechtslage, wenn das Päckchen abhanden gekommen wäre? Die Ware ist zwar unversichert aber an sich hat der Zusteller ja auch fahrlässig gehandelt und die Sendungskarte nicht korrekt ausgefüllt.
Hallo !
Wieso ?
Die AGBs besagen klar,Päckchen ist nicht gegen Verlust/Beschädigung versichert.
Was hätte eine fehlerhaft ausgefüllte Benachrichtigungskarte damit zu tun ?
Auf welchem Weg es wegkommt ist für die Haftungsfrage egal.
Nur Vorsatz wäre trotzdem haftbar,also wenn ein überlasteter Paketbote die Sendungen irgendwo „entsorgt“,damit er sein Tagessoll erfüllen kann.
Ein schludrig ausgefüllter Zettel ist aber nicht mal fahrlässig.
Übrigens,der Paketfahrer liefert die nichtzustellbaren Sendungen erst abends ab,da kann es gut sein,sie liegen erst am nächsten Tag dort bereit.
mfG
duck313