Verlust von Sorge-/Besuchsrecht

Hallo,

lässt sich eine Aussage darüber machen, unter welchen Umständen eine Mutter das Sorge- bzw Besuchsrecht eines Babies verlieren kann? Es handelt sich um eine eingebürgerte Deutsche, die sich nie was zu schulden kommen lassen hat und perfekt in die deutsche Gesellschaft integriert ist (bis auf einen kleinen Dialekt). Der fiktive Ehemann ist leider nicht nur von sehr zweifelhaftem Charakter, sondern auch sehr einflussreich bei den lokalen Behörden, wie sich bei einem ersten, wieder beigelegten, Gerichtsstreit überraschend deutlich herausstellte (systematisch und umfassend verschwundene Gutachten bei mehreren örtlichen Ärzten, befreundete „objektive“ Verfahrenspfleger, befreundete Mitarbeiter beim Jugendamt, beiderseits parteiische Anwälte - nur um Beispiele zu nennen)

Zusatzfrage 1 - gibt es die Möglichkeit, das Verfahren in einer anderen Stadt unabhängig und neu aufzurollen?

Zusatzfrage 2 - es wird von verschiedener Seite beobachtet, dass Mütter ausländischer Herkunft sehr häufig Sorgerechtsklagen gegen deutsche Väter verlieren. Könnt ihr das bestätigen bzw gibt es dazu Statistiken?

Herzlichen Dank für jeden Hinweis!

Viele Grüsse,
Irene

Hallo,

wichtige Nachfrage:
bei welchem Elternteil lebt das Kind derzeit?

grüße
dragonkidd

Hallo dragonkidd,

die Eltern leben (noch) im Streit zusammen, allerdings kümmert sich fast ausschliesslich die Ehefrau ums Kind (was natürlich nicht nachweisbar ist), während der Ehemann auf Sauftouren, zu Freundinnen oder zu seinen Nazieltern geht.

Viele Grüße
Irene

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Hallo dragonkidd,

die Eltern leben (noch) im Streit zusammen,

Hallo,

dann verstehe ich nicht ganz.

Gab es wirklich schon eine Verhandlung über das -ich setzte hier mal voraus: gemeinsame- Sorgerecht?

Würde ich hier zum ersten mal hören…

Zuständig für die Entscheidung, wer das alleinige Sorgereccht hat, ist das Familiengericht, in dessen Bezirk das Kind seinen Wohnsitz hat.

Verzieht ein Elternteil mit dem Kind in einen anderen Amtsgerichtsbezirk, ändert sich somit auch das zuständige Gericht und auch das zuständige Jugendamt.

grüße
dragonkidd

Hallo dragonkidd, vielen Dank für deine Antwort.
Es gab bereits eine Gerichtsverhandlung vor einigen Monaten, wurde allerdings aufgrund der Rückkehr des Partners eingestellt. Die Situation sieht momentan so aus,dass der Partner1 sich erneut auf einen Gerichtsstreit vorbereitet (natürlich hinter dem Rücken von Partner2), da nun mal das gemeinsame Eheleben nicht klappt.
Die Vorbereitungen des Partners1 laufen derart massiv, dass (wie schon oben beschrieben) einige persönliche/vertrauliche Auskünfte/Daten beim Arzt verschwinden. Nun befürchtet Patner2, dass ihm sowohl das gemeinsame Sorgerecht, als auch das Besuchsrecht entzogen werden, da schon beim ersten Gerichtsstreit Einiges zu Ungunsten des Partners2 gerichtlich vorgenommen wurde (alledings ohne einer gründlichen Begründung…)
Viele Grüsse
Irene