Verlust während der Schulzeit-wer muß zahlen?

Guten Tag,
mein Sohn hat auf einem Wandertag in die Therme einen zum Schwimmbad
gehörenden Chipcoin verloren! Nun bekam ich Post von der Therme das
ich 30 Euro zahlen muß weil sich der chip nicht angefunden hat!
Muß nicht die Schule den Verlust zahlen oder deren Versicherung,weil
es ja in der Schulzeit war und die Aufsichtspflicht dem Lehrer
übergeben war ???
Würde mich freuen wenn mir jemand was genaues dazu sagen kann!
Lg debby30

Hallo!

Wie alt ist Dein Sohn?

Hallo,
er ist 14 Jahre aber wie gesagt es war in der Schulzeit!
lg debby

Wozu diente denn der ‚Chip-Coin‘?
Hallo Debby,

blöde Frage vielleicht!? Wozu diente denn dieser Chip-Coin?
War er die „Eintrittskarte“? und für den Schrank? Oder wie?
Wie kam er denn wieder raus? Woher haben die Leute der Therme Eure
Adresse?

Ich halte das ganze für etwas übertrieben mit den 30 Euro.

Was sagt denn dèr/die Lehrer/in dazu?

Gruß Momi

Hallo,
es war der Zutritt für die Rutschen,Sauna und für den Schrank!
Lehrer meint:Eltern haften für Ihre Kinder!!!
Nur das ja der Lehrer die Verantwortung hatte und nicht ich! Wie Du schon sagst:30 Euro ist der Hammer!

[MOD] FAQ 1129
[MOD] FAQ 1129

Hi,

hier häufen sich ja fragen die eigentlich in andere Bretter müssten oder sogar gegen FAQ 1129 verstoßen wobei ich bei letzteren eine „moralische Diskussion“ noch tolerieren kann, jegliche andere löschen muss.

Bitte beachtet dieses doch bei den Fragen und auch Antworten, wäre schade wenn alles umsonst wäre.

Viele Grüße
MeToo

Hallo,

ich gebs zu - ich habe auf den Seiten des hess. KuMi vergeblich nach verbindlichen Regelungen gesucht.

Ganz zuerst: solche Dinge sind von Bundesland zu Bundesland verschieden geregelt. Von daher fehlt schon mal wichtige Information.

Aber irgendwie wundert mich deine Frage.
Aufsichtspflicht für Lehrer besteht bei schulischen Veranstaltungen, klar. Das betrifft aber vor allen Dingen Unfallschutz und Haftpflicht (also wenn ein Unfall geschieht, jemand verletzt wird oder etwas kaputt geht).
Etwas verlieren ist eine andere Sache.

Mich treibt da wieder mal der gesunde Menschenverstand um: Wie soll ein Lehrer bitte darauf achten, dass 30 Kinder ein Chip nicht verlieren?
Umgekehrt: wenn eine Klasse einem Lehrer bös wollte, müssten sie nur alle ihren Chip verlieren.

Oder noch ein anderer Ansatz: Wenn dein Sohn in der Schule seinen Sportbeutel verliert - käme dann irgendjemand auf die Idee, dass die Schule das ersetzen muss?
Aus der Schulpraxis weiß ich, dass es nicht geschieht.

Und um auf den gesunden Menschenverstand zurückzukommen: von einem 14jährigen kann man erwarten, dass er auf einen Chip aufpassen kann, ohne dass sich ein Lehrer darum kümmert (würde der Lehrer der Klasse oder einzelnen Schülern mit so etwas nicht trauen, müsste er alle Chips erstmal einsammeln und am Ende des Badetages wieder aushändigen).

Muß nicht die Schule den Verlust zahlen oder deren
Versicherung,weil
es ja in der Schulzeit war und die Aufsichtspflicht dem Lehrer
übergeben war ???

Wenn das „Schule machen würde“, glaube ich, dass sich Schulen einfach keine Ausflüge mehr leisten würden.

Also: erstmal Bundesland ermitteln, auf der Website des dortigen KuMi findet sich vielleicht was (dass ich bei Hessen nichts gefunden habe, deutet aber daraufhin, dass es keine Versicherung für Verlorenes gibt).

Gruß
Elke

PS: Was übrigens nichts damit zu tun hat, dass 30€ Schutzgebühr für einen solchen Chip IMHO viel zu teuer ist.

Hallo,

Lehrer meint:Eltern haften für Ihre Kinder!!!

Der Satz ist so erstmal Blödsinn. Warum kann man im Rechtsbrett nachlesen.

Nur das ja der Lehrer die Verantwortung hatte und nicht ich!

Wie hätte der Lehrer das Verlieren denn verhindern können?

Gruß
Elke

1 „Gefällt mir“

Im Alter von 14 ist er bereits teilweise mündig und selbst verantwortlich. (zumindest in Österreich). Das heißt, wenn ein 14 jähriger während der Schulzeit einem anderen die Zähne aushaut, haftet dafür nicht mehr die Schule, sondern der jugendliche selber.

Wie das genau bei dem Schlüssel ist weiß ich nicht, da ich kein Jurist bin. Kann mir aber durchaus vorstellen, dass er mit 14, dafür selber verantwortlich ist.

Hallo!

Eine Erklärung für die 30 Euro könnte sein:

  1. muss der Schrank geöffnet werden, das sind Personal- und evt. Neuanschaffungskosten (eine neue Codierung, Wechsel von Teilen des Schlosses o.ä.). In meiner Schule bspw. wird darüber informiert, dass bei Verlust des Spindschlüssels eine Gebühr von 25 Euro zu zahlen ist. Mit Annahme des Schlüssels und Belehrung der Schüler und Eltern stimmen sie diesen Bedingungen zu.
  2. haben die meisten Einrichtungen wie Schwimmbäder (oder auch klassisch: Parkhäuser) eine Gebührenordnung, bei der festgelegt ist, dass man bei Verlust des Chips den Tageshöchstsatz bezahlen muss. Da in unserer wirtschaftlich sehr schwachen Region eine Tageskarte für die Therme ohne Rutsche schon 23 Euro kostet, könnten 30 Euro in anderen Regionen durchaus möglich sein.
  3. entstehen dem Bad dadurch Kosten, dass dein Sohn nicht gleich bezahlen konnte (siehe 2.), nennen wir es Verwaltungskosten.

Für ganz abwegig halte ich den Betrag nicht, aber man kann sich ja durchaus mal über die Zusammensetzung informieren :smile:

Ansonsten ist die Aufsichtspflicht an Schulen den körperlichen und geistigen Fähigkeiten der Schüler entsprechend anzuwenden, und bei 14jährigen sollte eine ständige Kontrolle nicht nötig sein.

Außerdem werden wohl die Eltern über den Ausflug informiert worden sein. Bei Schwimmausflügen stimmen sie meistens sogar schriftlich zu. Es sollte Eltern zugemutet werden dürfen, dass sie sich darüber informieren, was sie unterschreiben. Wenn sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sind, müssen sie nicht zustimmen.

Kein Lehrer ist für den Verlust durch Verlieren bei Schülern verantwortlich! Das wäre ja noch schöner…

Die einzigst offene Frage, die ich sehe, ist: Wie kamen die Leute an die Adresse? War es der Lehrer, kannst du Ärger vom Zaun brechen, wenn du das willst (Datenschutz). Ansonsten solltest du deinem Sohn dringend sagen, dass er sie nicht so ohne weiteres rausgeben sollte.

Grüße!

Hi,

Lehrer meint:Eltern haften für Ihre Kinder!!!
Nur das ja der Lehrer die Verantwortung hatte und nicht ich!

beides ist falsch. Dein Sohn ist mit 14 sicher alt genug um auf den Chip aufzupassen und daß ein Verlustes Folgen hat dürfte ihm auch gundsätzlich klar sein (die Schadenshöhe kann ich mit Deinen Aussagen nicht einschätzen). Wäre dem nicht so, hätte die Aufsichtsperson den Chip Deinem Sohn nicht in die Hand geben dürfen (und dann wäre sie in der Tat verantwortlich, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hätte).
Wenn wir also davon ausgehen, daß Deinem Sohn der Chip anvertraut werden durfte (und deswegen keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt), dann ist Dein Sohn selbst verantwortlich und muß den Schaden tragen. (Da die Aufsichtspflicht in diesem Alter bei „normalen“ Kindern fast nicht mehr verletzt werden kann, ist der Satz „Eltern haften für ihre Kinder“ schlicht falsch)
Der Geschädigte muß sich also an Deinen Sohn halten und ihn verklagen wenn er den Schaden nicht anerkennt. Und irgendwann wird er ja auch Geld verdienen und dann kommt der Zahltag halt mit einigen Jahren Verspätung (und incl. Zinsen).

In der Realität zahlen aber dann doch oft die Eltern, weil sie dieses Szenarium nicht wollen oder weil sie sich moralisch verpflichtet fühlen.

Ob die 30,- Euro gerechtfertigt sind, sollte man aber hinterfragen…

Gruß Stefan

2 „Gefällt mir“

Hallo Debby,

in dem Fall würde mich zunächst formal auch interessieren, wo die die Adresse her haben.

Aber ansonsten gilt: Kiddies mit 14 sind ja schon „beinahe“ erwachsen. Sie tun jedenfalls so und sind auch durchaus in der Lage, ihre entsprechenden Rechte zu vertreten. Wenn er den Chip verbaselt hat, dann hat er ihn verbaselt. Einem 14-jährigen ist durchaus zuzumuten, dass er auf so ein Teil aufpassen kann. Kann er das nicht, muss er dafür gerade stehen. So würde ich das handhaben.

Erzieherische Maßnahme: Du streckst vor und er stottert das prozentual vom Taschengeld ab.

Den Lehrern wegen so etwas eine Verletzung der Aufsichtspflicht zu unterstellen ist völlig das falsche Ende. Das würde ich auch dem Jungen gegenüber kommunizieren. Die Konsequenz wäre: Sie könnten in Zukunft solche Ausflüge nicht mehr machen! (Welcher Lehrer bindet sich so eine Verantwortung ans Bein!? Es reicht die Verantwortung, mit einer Truppe Halbstarker ein solches Spaßbad aufzusuchen…)

Also - wie immer gilt: Nicht die Schuld wo suchen, wo sie nicht hingehört. Nicht die Lehrer haben was verbockt, auch nicht die Therme, Sohnemann war es…

LG Petra