Verlustabschreibung für Ausbildung

Hallo Leute :smile:)

ich grübel gerade, wie ich einen Brief Formuliere, in dem mir mein Ausbildungsbetrieb bestätigt, das ich diverse Dinge für meine Ausbildung benötigt und privat käuflich erworben habe.

Jemand ne idee ???
Bisher habe ich nur einen zweizeiler:

Sehr geehrter Herr Burgsmüller,

hiermit bestätigen wir Ihnen das Sie folgendes:


für Ihre Ausbildung benötigten und erworben haben.

irgendwie klingt das bescheiden…weiss net, jemand ne bessere FOrmulierung ???

Dieser WIsch ist dafür da, dass ich, wenn ich mit der AUsbildung Fertig bin und Steuern zahle, ich die Ausgaben jetzt Steuerwirksam gelten lassen kann, sollte ja gehn-oder irre ich???

Dankeschön!

Viele Grüsse, Sven.

hallo sven,

die von dir formulierte bestätigung müsste eigentlich ausreichen. vielleicht solltest du sie noch ergänzen, wofür der einzelne gegenstand benötigt wird, sofern sich das nicht von selbst ergibt (finanzbeamte sind aber manchmal schwer von begriff?). außerdem brauchst du natürlich quittungen von demjenigen (bzw. der firma), von der du die entsprechenden gegenstände erworben hast. wenn die gegenstände einen betrag von mehr als 410 € gekostet haben, kannst du die aufwendungen nur im rahmen der afa (also zeitanteilig entsprechend der nutzungsdauer des gegenstandes) geltend machen.

bekommst du von deinem ausbildungsbetrieb ein lehrlingsgehalt? dieses jahresgehalt musst du deinen aufwendungen gegenrechnen. nur wenn von diesem gehalt lohnsteuer einbehalten wird oder deine aufwendungen höher sind als dein jahresgehalt, rentiert sich das belegesammeln.

wenn du das erstemal in berufsausbildung bist und keine weiteren einkünfte in steuerpflichtiger höhe hast, rentiert sich der ganze aufwand nicht. denn dann sind deine aufwendungen sogenannte „berufsausbildungskosten“, die als sonderausgaben i.s.v. § 10 abs. 1 nr. 7 estg http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20011220/p10.html im jahr der verausgabung steuerlich zu berücksichtigen sind. dies aber bringt dir mangels einkünften ja nichts.

noch zwei interessante urteile des bundesfinanzhofs zum lesen:
http://www.bundesfinanzhof.de/www/presse/pr2003/pres…
http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/200…
http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/200…

viel spass beim belegesammeln
gunnar

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