Hallo, ihr lieben Steurer-Kundigen,
ich selbst bin freiberuflich, mein Mann angestellt. Letztes Jahr habe ich es richtig krachen lassen mit Investitionen und Betriebsausgaben und habe summa summarum negative Zahlen, also Verlust.
Ist es richtig, dass mein Mann diesen Verlust absetzen kann? Wenn ja - dafür gibt es doch sicherlich ein schickes Formblatt?
Wird das auf das jeweilige Kalenderjahr angerechnet (also 2002) oder wird da irgendwas auf 2001 übertragen oder 2003?
Danke für eure Hilfe
Grüße von Lilly
Hi Lilly,
bei einer Zusammenveranlagung werden die Einkünfte beider Ehegatten zusammengerechnet.
Dein Verlust mindert sozusagen die Einkünfte deines Mannes (bildlich geprochen), dadurch zahlt man eben weniger Steuern.
Hast du aber so hohe Verluste, dass euer Gesamtbetrag der Einkünfte negativ wird (also beide Einkünfte zusammengerechnet ergeben einen negativen Betrag, kannst du den Verlust entweder nach 2001 zurücktragen, oder nach 2003 vortragen.
Deine Verluste werden auf der Anlage GSE eingetragen (ich nehme an, du bist selbständig oder gewerblich tätig).
Gruß
Peter
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