Verlustabzug

Folgender Fall:
Steuerpflichtiger hat im KJ 2007 neg. Eink. aus V+V in Höhe von ca 10.000€
Die Einkünfte aus nicht selb. Arbeit betragen 30.000€

Werden nun die neg. Eink. mit den pos. Einkünften bei der Berechnung der Einkommensteuer verrechnet?
Oder werden die negativen Eink aus V+V ins Folgejahr vorgetragen bzw. ins Vorjahr zurück getragen?

danke für eure Hilfe

Werden nun die neg. Eink. mit den pos. Einkünften bei der
Berechnung der Einkommensteuer verrechnet?

JA

Oder werden die negativen Eink aus V+V ins Folgejahr
vorgetragen bzw. ins Vorjahr zurück getragen?

NEIN!

danke für eure Hilfe

Gerne!