Hallo zusammen,
mal angenommen ein Lediger hat letztes Jahr gut verdient und entsprechend Einkommensteuer bezahlt. Dieses Jahr erwirtschaftet er z.B. durch geringeren Verdienst und hohe Werbungskosten ein negatives Ergebnis. Dann kann er ja einen Verlustrücktrag geltend machen.
Geht das aber auch, wenn das diesjährige Einkommen nicht negativ, aber unter dem Grundbetrag liegt? Muss er in dem Fall irgend etwas besonders beachten?
Ich bitte um Hilfe
Guido