Kann das Elterngeld versagt werden wenn das Kind tägl. 3,5std in die Kindergrippe geht?
Kann das Elterngeld versagt werden wenn das Kind tägl. 3,5std
in die Kindergrippe geht?
Nein. Selbst bei 8h täglich wären noch 16h Betreeung durch die eltern, also überwiegende Betreuung.
Ansonsten würde das mit Teilzeitarbeiten gar nicht klappen.
Hallo,
Elterngeld ist unabhängig von der Kinderbetreuung und beträgt mindestens 300€ und max. 1800€. Elterngeld wird dann versagt, wenn man mehr als 30 Std. pro Woche arbeitet, wenn man nicht im gleichen Haushalt mit dem Kind lebt, wenn man nich in Deutschland lebt, wenn jemand anderes das Kind hauptsächlich betreut.
Also kein Problem - ab in die Betreuung!
Gruß, Simone