Folgender Fall:
Mein Bruder hat 10 Jahre in Spanien gelebt und ist vor kurzem wieder nach Österreich gezogen. Er hat sich sein spanisches Konto samt Kreditkarte vorerst behalten und ist mit dem Auto gefahren. In Italien, kurz vor der öosterreichischen Grenze wurde er bestohlen, unter Anderem auch seine Kreditkarte. Das war auf einer Autobahntankstelle und er ist dann in Österreich gleich zur Polizei gefahren um die Anzeige zu machen. Die Kreditkartengesellschaft konnte er allerdings erst aus Wien anrufen, weil niemand die Telefonnummer wusste. Er hatte Glück im Unglück weil niemand die Karten benutzt hatte.
Meine Fragen:
Wie lange dauert das Sperren der Kreditkarte ab dem Anruf? Soll man seine Bank oder die Kreditkartenfirma anrufen? Wer ist haftbar, wenn wirklich jemand mit der KK einkaufen war?
Wie lange dauert das Sperren der Kreditkarte ab dem Anruf?
Soll man seine Bank oder die Kreditkartenfirma anrufen? Wer
ist haftbar, wenn wirklich jemand mit der KK einkaufen war?
ich schlage vor, einen Blick in die Kreditkartenbedingungen zu werfen. Da findet man neben den Antworten auf die gestellten Fragen auch eine ganze Menge anderes, das nicht ganz ohne Bedeutung ist.
Ich habe die Bedingungen durchgelesen und stellte diese Fragen, weil sie eben nicht beantwortet wurden. Es wird weder angegeben, wie rasch die Karte gespert wird nach dem Anruf, noch wen man als erstes anrufen soll, noch wer haftbar ist. Es steht lediglich: „so schnell wie möglich den Verlust melden“.
Gruß,
Cinamon
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Ich habe die Bedingungen durchgelesen und stellte diese
Fragen, weil sie eben nicht beantwortet wurden. Es wird weder
angegeben, wie rasch die Karte gespert wird nach dem Anruf,
noch wen man als erstes anrufen soll, noch wer haftbar ist. Es
steht lediglich: „so schnell wie möglich den Verlust melden“.
hm, das ist ja dumm. Naja, dann schreibe ich kurz, was in meinen Bedingungen und den von praktisch allen anderen Kreditinstituten steht:
bei Verlust oder Feststellung unverzüglich Anruf bei der Bank oder Sperrannahmedienst der GZS (069/7933-1910; Ziffer 5 der Bedingungen für Mastercard bzw. Visa)
nach Eingang der Verlustmeldung keine Haftung
vor Eingang Haftung bis max. 50 Euro bzw. 51,13 (für Nr. 2 und 3 jeweils Ziffer 10)
Aus Nr. 2 ergibt sich, daß die Frage danach, wie lange die Sperrung nach dem Anruf dauert, irrelevant ist.
Gruß
Christian
P.S.
Verrätst Du noch, bei welchem exotischen Kreditinstitut Du bist?