Hallo,
es steht viel geschrieben über den horizontalen und vertikalen Verlustausgleich, inhaltlich ist mir das auch völlig klar, nur finde ich den passenden Gesetzestext nicht.
In § 2 Abs 3 EStG steht:
Die Summe der Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Abzug nach § 13 Absatz 3, ist der Gesamtbetrag der Einkünfte.
aber von Verlustausgleich lese ich dort kein Wort?
Danke
in § 2 III estg steht der grundsatz: vertikaler und horozontaler verlustausgleich möglich: „Die Summe der Einkünfte,“
jetzt musst du dich auf die suche machen, wo kein vertikaler verlustausgleich möglich ist, z.b. § 20 abs6 s.2 estg, der die vertikale verrechnung mit eink. aus kapi.-vermögen verbietet… (über § 10d estg ist bei diesen nur der horizontale ausgleich möglich)
Kurz und knapp, wenn man weiß was dahinter steckt.
Danke auch für das gute Beispiel, das macht in der Klausur einen guten Eindruck 
Kurz und knapp, wenn man weiß was dahinter steckt.
Danke auch für das gute Beispiel, das macht in der Klausur
einen guten Eindruck 
gerne, am anfang ist das steuerrecht nervig, mit der zeit geht’s…