Verlustausgleich

nein, das FA erstattet keine Verluste!
Der Verlust wird festgestellt und entweder vorgetragen und mit späteren Gewinnen verrechnet - oder zurückgetragen und dort mit bereits versteuerten Gewinnen aus Spek.geschäften verrechnet: dies könnte dann zu einer Erstattung führen, die abhängig von Ihrem Steuersatz aufgrund der anderen Einkünfte ist!

E.

Sollte eine Antwort auf die Frage von dirk sein, die wohl schom geschlossen ist!
Sorry!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Eugenie-Ulrike,

Du hast Dir aber keine Gedanken darüber gemacht, warum der Thread abgeshlossen sein könnte?

Lies einfach mal FAQ:1129

Schöne Grüße

MM