Hallo!
Nehmen wir an jemand arbeitet selbstständig zu einem festen Stundensatz von 10 EUR / Stunde.
Es gab einen KV in dem sagen wir einmal 10 h vereinbart würden.
Aufgrund von Komplikationen und einer anschließenden Vereinbarung wurden aber rückblickend 40 h geleistet.
Wenn derjenige, welcher die Arbeit geleistet hat nun beschließt kulanter Weise auf 10 h zu verzichten und nur 30 h abschließend in Rechnung stellt macht er 10 h - also 100 EUR - Verlust.
Hätte er die Möglichkeit diese 10 h steuerlich nutzen zu können in irgendeiner Form oder wäre das Geld einfach futsch.
Also z.B. könnte eine längerfristige Zusammenarbeit angestrebt werden, so dass dieses dann Werbungskosten wären?
Oder wäre es sogar als Verlust zu rechnen?
Lieben Gruß
Patrick