Verluste

Hallo!

Nehmen wir an jemand arbeitet selbstständig zu einem festen Stundensatz von 10 EUR / Stunde.

Es gab einen KV in dem sagen wir einmal 10 h vereinbart würden.

Aufgrund von Komplikationen und einer anschließenden Vereinbarung wurden aber rückblickend 40 h geleistet.

Wenn derjenige, welcher die Arbeit geleistet hat nun beschließt kulanter Weise auf 10 h zu verzichten und nur 30 h abschließend in Rechnung stellt macht er 10 h - also 100 EUR - Verlust.

Hätte er die Möglichkeit diese 10 h steuerlich nutzen zu können in irgendeiner Form oder wäre das Geld einfach futsch.

Also z.B. könnte eine längerfristige Zusammenarbeit angestrebt werden, so dass dieses dann Werbungskosten wären?

Oder wäre es sogar als Verlust zu rechnen?

Lieben Gruß
Patrick

Hallo Patrick,

ich erlaube mir, Deine Frage umzuformulieren, damit ich sicher gehen kann, dass ich verstanden habe, was du meinst.

Jemand, der selbständig tätig ist, hat vereinbart, 10 Stunden zu 10 Euro zu arbeiten. Dies wären (vereinbarte) Einnahmen von 100 Euro.

Tatsächlich gearbeitet hat er 40 Stunden. Nun erhält er statt 100 Euro tatsächlich 300 Euro.

Nach meiner bescheidenen Auffassung sind diese 300 Euro die betreffenden Einnahmen. Wenn keine Betriebsausgaben (hier nicht Werbungskosten) vorliegen, sei dies der Gewinn.

Alles was du von Verlust und so geschrieben hast, gehört hier entschieden nicht her.

Hilf das?

Es grüßt
Berta

Hallo!

Hilf das?

Ja, vielen Dank!

Lieben Gruß
Patrick