Verluste aus Dienstleistungen geltend machen?

Hallo,

es geht um folgendes:

Firma X ist eine Dienstleistungsfirma. Auf Grund hoher Auftragslage hat die Firma X eine andere Firma mit der Ausführung von Arbeiten beauftragt. Die Ersten Aufträge liefen auch gut nur dann leistete die beauftragte trotz Zahlung keine Arbeit mehr.

Seitdem besteht kein Kontakt, keine Reaktion auf Telefonversuche, E-Mails oder Briefe. Die Polizei wollte nichts machen und verwieß auf das Zivilrecht direkt bei Gericht.

Es handelt sich hier jedoch nur um einen geringen Betrag von ca. 500 Euro was den Aufwand nicht zu dem Nutzen stellt, da weitere Kosten anfallen würden.

Kann die Firma X dies irgendwie in der Steuererkärung geltend machen als Verlust da ja bereits gezahlt wurde, jedoch keine Leistung erbrcht wurde?

Vielen Dank für die Antworten.

Gruß

die gezahlten 500,-- können natürlich als Ausgabe gebucht werden - unddamit werden sie steuerlich wirksam!
Lia