Hallo liebe Steuerberater
,
-
kann man Verluste aus Kapitalgeschäften in der Einkommensteuererklärung geltend machen, wenn ja, wie?
-
Angenommen, Herr A. bekommt von Frau B. Mieteinkünfte abgetreten, was Frau B. auch ihrem Finanzamt mitteilt. Nun muss Herr A. die Einkünfte versteuern. An welcher Stelle in der Steuererklärung werden solche abgetretenen Einkünfte angegeben?
Viele Grüße
Henry
Hallo liebe Steuerberater
,
-
kann man Verluste aus Kapitalgeschäften in der
Einkommensteuererklärung geltend machen, wenn ja, wie?
ja, man kann. § 17 abs. 4 EStG „Als Veräußerung im Sinne des Absatzes 1 gilt auch die Auflösung einer Kapitalgesellschaft, die Kapitalherabsetzung, wenn das Kapital zurückgezahlt wird, und die Ausschüttung oder Zurückzahlung von Beträgen aus dem steuerlichen Einlagenkonto im Sinne des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes.2In diesen Fällen ist als Veräußerungspreis der gemeine Wert des dem Steuerpflichtigen zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens der Kapitalgesellschaft anzusehen.3Satz 1 gilt nicht, soweit die Bezüge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen gehören.“
allerdings bedarf es gewisser voraussetzung, so muss in etwa bei einer insolvenz dieses verfahren gemeinhin beendet sein. insoweit war deine frage unpräzise.
des weiteren voraussetzung „Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 Prozent beteiligt war.“
ansonsten bist du im bereich der privaten veräußerungsgeschäfte. hier gilt „Verluste dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden.“, es sei denn, es handelt sich um kapitaleinkünfte.
zu ungenau
Hi,
-
kann man Verluste aus Kapitalgeschäften in der
Einkommensteuererklärung geltend machen, wenn ja, wie?
wie kommen die Verluste aus Kapitalgeschäften zustande?
-
Angenommen, Herr A. bekommt von Frau B. Mieteinkünfte
abgetreten, was Frau B. auch ihrem Finanzamt mitteilt. Nun
muss Herr A. die Einkünfte versteuern. An welcher Stelle in
der Steuererklärung werden solche abgetretenen Einkünfte
angegeben?
Eine Abtretung hat zunächst mal keine Auswirkung auf die Steuer. Die Mieteinkünfte bleiben deshalb bei Frau B. zu versteuern. Oder warum erfolgte die „Abtretung“?
Schöne Grüße
C.
Viele Grüße
Henry