wenn man einem Gewerbe neben seinem Angestelltenverhältnis nachgeht und daraus einen Verlust erzielt, kann man dies dann nicht mit dem Arbeitslohn verrechnen?
In diesem fiktiven Fall kam vom Finanzamt ein Bescheid mit einem Verlust. Doch dieses sei nur gewerbesteuerlich und nicht verrechenbar - lt. Auskunft vom Finanzamt!!!
Ist das so? Man kann doch Verluste aus der Vermietung einer Wohnung mit Arbeitslohn verrechnen?!
Warum in diesem Fall nicht?
wenn man einem Gewerbe neben seinem Angestelltenverhältnis
nachgeht und daraus einen Verlust erzielt, kann man dies dann
nicht mit dem Arbeitslohn verrechnen?
In diesem fiktiven Fall kam vom Finanzamt ein Bescheid mit
einem Verlust. Doch dieses sei nur gewerbesteuerlich und nicht
verrechenbar - lt. Auskunft vom Finanzamt!!!
Ich nehme an, daß der Verlust aus dem Gewerbe einkommensteuerlich bereits verrechnet (siehe Einkommensteuerbescheid) und der gewerbesteuerliche Verlust gesondert festgestellt wurde, da er in dem Veranlagungszeitraum nicht verrechenbar war. Dieser Verlust ist natürlich nur gewerbesteuerrechtlich, also mit künftigen Gewinnen aus demselben Gewerbe, verrechenbar.
Eine andere Möglichkeit, die gemäß Schilderung eher unwahrscheinlich ist, wäre, daß nur beschränkt verrechenbare Verluste vorliegen (z. B. gemäß § 15a EStG).