Verluste bei Gründungsgesellschaft

Moin Moin!

Ich poste meine Frage mal hier und nicht im Steuer-Brett, da es mir um einen allgemeinen Rat zu einer Existenzgründung geht. Trotzdem versuche ich, es möglichst allgemein zu formulieren.

Nehmen wir mal an, drei Leute entschließen sich, ein Unternehmen zu gründen. Hierzu ist eine lange Vorlaufzeit notwendig. Für die Vorbereitungen gründen die drei eine GbR – später ist die Gründung einer im HR eingetragenen Gesellschaft angedacht. Erste Umsatzerlöse sind saisonbedingt erst für Anfang 2007 angepeilt. Für 2005 (und 2006) entstehen jedoch schon Kosten für Reisen, Porto, Software usw. Die GbR macht also erstmal einen Jahresverlust von einigen Hundert Euro.

Lohnt es sich, diesen Verlust steuerlich geltend zu machen? Muss die GbR hierfür schon ein Gewerbe angemeldet haben? Kann die Gesellschaft den Verlust vortragen oder muss dieser auf die drei aufgeteilt werden?

Viele Grüße,

Axel

PS: Wenn ich so den vorstehenden Beitrag betrachte ergibt sich auch die Frage nach einem eventuellen Vorsteuerabzug.

Moin,

Wenn sich zwei oder mehr Leute zusammentun oder unternehmerisch tätig werden, entsteht kraft Gesetzes automatisch eine GbR.
Am besten ist es aber trotzdem, gleich das Gewerbe anzumelden, insbesondere beim Finanzamt.
Dann müssen Steuererklärungen abgegeben werden und man hat kein Problem mit dem Vorsteuerabzug.

Bei Verlusten muss man differenzieren:

Da die GbR gewerbesteuerpflichtig ist, können in der Gewerbesteuererklärung Verluste erklärt und diese vorgetragen werden.

Die GbR ist aber nicht einkommensteuerpflichtig, der Gewinn/Verlust wird auf die Gesellschafter verteilt und diese geben ihren jeweiligen Gewinn- bzw. Verlustanteil in ihrer jeweiligen Einkommensteuererklärung an.

Enstehen Gewinne, erhöhen diese das zu versteuernde Einkommen und man muss eben mehr Einkommensteuer zahlen.
Erzielt man Verluste, werden diese mit anderen positiven Einkünften verrechnet und man zahlt weniger.
Hat man nur Verluste, wird der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ und der Verlust kann dann vorgetragen werden.

Gruß

Petz

Vielen Dank für die Hinweise! Ich habe noch einige kleine Nachfragen:

Am besten ist es aber trotzdem, gleich das Gewerbe anzumelden,
insbesondere beim Finanzamt.

Das verstehe ich so, als wären sowieso zwei Anmeldungen (FA und Gewerbeamt) notwendig.

Dann müssen Steuererklärungen abgegeben werden und man hat
kein Problem mit dem Vorsteuerabzug.

Das mit der Vorsteuer ist mir später noch eingefallen. Aber eigentlich ist das Unternehmen bei 0 € Umsatz gar nicht USt-pflichtig, oder? Insofern könnte die GbR ja die Bruttowerte der bezogenen Leistungen ansetzen.

Da die GbR gewerbesteuerpflichtig ist, können in der
Gewerbesteuererklärung Verluste erklärt und diese vorgetragen
werden.

OK

Die GbR ist aber nicht einkommensteuerpflichtig, der
Gewinn/Verlust wird auf die Gesellschafter verteilt und diese
geben ihren jeweiligen Gewinn- bzw. Verlustanteil in ihrer
jeweiligen Einkommensteuererklärung an.

Enstehen Gewinne, erhöhen diese das zu versteuernde Einkommen
und man muss eben mehr Einkommensteuer zahlen.
Erzielt man Verluste, werden diese mit anderen positiven
Einkünften verrechnet und man zahlt weniger.
Hat man nur Verluste, wird der Gesamtbetrag der Einkünfte
negativ und der Verlust kann dann vorgetragen werden.

Alles klar.

Viele Grüße!

Axel

Das verstehe ich so, als wären sowieso zwei Anmeldungen (FA
und Gewerbeamt) notwendig.

Ja !

Dann müssen Steuererklärungen abgegeben werden und man hat
kein Problem mit dem Vorsteuerabzug.

Das mit der Vorsteuer ist mir später noch eingefallen. Aber
eigentlich ist das Unternehmen bei 0 € Umsatz gar nicht
USt-pflichtig, oder? Insofern könnte die GbR ja die
Bruttowerte der bezogenen Leistungen ansetzen.

Will die GbR die Vorsteuer wiederhaben oder nicht ?
Also Umsatzsteuererklärung abgeben mit 0 € Umsatz aber eben x € Vorsteuer, ist kein Problem

Gruß

Petz