Verluste duch Fonds2008 mit Fondsgewinn2013 verrechnen?

Angenommen jemand hat 2008 (vor Abgeltungssteuer) 3800€ Fondsverluste realisiert, (Kauf und Verkauf innerhalb eines Jahres).
In den Folgejahren wurde je ein Fondsdividendengewinn von 810€ realisiert.
Dann heißt das dass er den Verlust nicht mit (zu versteuernden) Gewinnen verrechnen kann, richtig?

(Denn:Jedes Jahr wird der Verlust mit den Gewinnen verrechnet, auf die man aufgrund „Sparerfreibetrag750€+Werbungskostenpauchale51€“ sowieso keine Steuer zahlen brauch)

Kann man das umgehen?
Angenommen es wurden in 2013 4000€ Gewinn realisiert, wäre es ja hilfreich wenn man den Verlust hiermit verrechnen könnte!
-Kann man den Verlust fürs Folgejahr irgendwie begrenzen? Ich kenn nur die Möglichkeit fürs Vorjahr zu begrenzen…

-Geht das evt indem man in KAP2009 Zeile 59 nichts einträgt? (Ich beantrage die Verrechnung nah §23… Verrechnung von Altverlusten). Und das dann erst in 2013 machen? Oder verfällt es wenn mans nicht jedes Jahr übernimmt?

-Oder auf dem Hauptbogen das Kreuz für „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ weglassen?

Vielen Dank für jede Idee&Hilfe !
Gruß
Kai

Angenommen jemand hat 2008 (vor Abgeltungssteuer) 3800€
Fondsverluste
realisiert, (Kauf und Verkauf innerhalb eines
Jahres).

also per bescheid „realisiert“!?

In den Folgejahren wurde je ein Fondsdividendengewinn von 810€
realisiert.
Dann heißt das dass er den Verlust nicht mit (zu
versteuernden) Gewinnen verrechnen kann, richtig?

richtig

(Denn:Jedes Jahr wird der Verlust mit den Gewinnen verrechnet,
auf die man aufgrund
„Sparerfreibetrag750€+Werbungskostenpauchale51€“ sowieso keine
Steuer zahlen brauch)

nein, der verlust wird mit entsprechenden veräußerungsgewinnen, sofern vorhanden, verrechnet, nicht mit laufenden…

Kann man das umgehen?
Angenommen es wurden in 2013 4000€ Gewinn realisiert, wäre es
ja hilfreich wenn man den Verlust hiermit verrechnen könnte!
-Kann man den Verlust fürs Folgejahr irgendwie begrenzen? Ich
kenn nur die Möglichkeit fürs Vorjahr zu begrenzen…

wenn die 3800 oben bis 2013 mitgeschleift wurden, dann kann auf antrag der „gewinn“ von 4000 verrechnet werden (wenn es sich um derartige verrechenbare „gewinne“ handelt.)

-Geht das evt indem man in KAP2009 Zeile 59 nichts einträgt?
(Ich beantrage die Verrechnung nah §23… Verrechnung von
Altverlusten).

wenn man es nicht beatragt, dann wird auch nichts verrechnet.

Und das dann erst in 2013 machen? Oder verfällt
es wenn mans nicht jedes Jahr übernimmt?

es ist m.e. auch erst 2013 möglich. s.o.

gruß inder

-Oder auf dem Hauptbogen das Kreuz für „Erklärung zur
Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ weglassen?

Vielen Dank für jede Idee&Hilfe !
Gruß
Kai

Vielen Dank Inder !