Angenommen jemand hat 2008 (vor Abgeltungssteuer) 3800€ Fondsverluste realisiert, (Kauf und Verkauf innerhalb eines Jahres).
In den Folgejahren wurde je ein Fondsdividendengewinn von 810€ realisiert.
Dann heißt das dass er den Verlust nicht mit (zu versteuernden) Gewinnen verrechnen kann, richtig?
(Denn:Jedes Jahr wird der Verlust mit den Gewinnen verrechnet, auf die man aufgrund „Sparerfreibetrag750€+Werbungskostenpauchale51€“ sowieso keine Steuer zahlen brauch)
Kann man das umgehen?
Angenommen es wurden in 2013 4000€ Gewinn realisiert, wäre es ja hilfreich wenn man den Verlust hiermit verrechnen könnte!
-Kann man den Verlust fürs Folgejahr irgendwie begrenzen? Ich kenn nur die Möglichkeit fürs Vorjahr zu begrenzen…
-Geht das evt indem man in KAP2009 Zeile 59 nichts einträgt? (Ich beantrage die Verrechnung nah §23… Verrechnung von Altverlusten). Und das dann erst in 2013 machen? Oder verfällt es wenn mans nicht jedes Jahr übernimmt?
-Oder auf dem Hauptbogen das Kreuz für „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ weglassen?
Vielen Dank für jede Idee&Hilfe !
Gruß
Kai