Verluste ins Vorjahr übertragen?

Hallo

angenommen jemand hat im letzten Jahr 2013 und im Jahr davor 2012 sehr hohe Firmengewinne eingefahren. Nun erwartet er für 2014 einen Verlust. Besteht die Möglichkeit diesen Verlust in die beiden Vorjahre zu übertragen um gezahlte EK Steuern zurück zu erhalten?
Es handelt sich um ein Handelsgewerbe.

Aktuell wäre diese jemand grade dabei die Sachen Steuer 2013 fertig zu machen kann also noch einiges machen. 2012 ist abgeschlossen.

Gruss

Daniel

Hallo,

Verlustrücktrag ist im Rahmen gewisser Grenzen in das Vorjahr möglich, wird auch im Rahmen der Veranlagung automatisch vorgenommen, es sei denn man begrenzt den Rücktrag. Details siehe §10d EStG.

Tschüssi