ich habe im Dezember 2008 einen Optionsschein gekauft, der jetzt am 17.Mai 2010 ausläuft. Dieser Schein steht bei ca. 0 Euro. Macht es Sinn den Schein noch zu verkaufen oder soll ich ihn ausbuchen lassen. Kann ich die anfallenden Verluste steuerlich geltend machen bzw. mit anderen Gewinnen verrechnen?
Du musst auf jeden Fall den Optionsschein verkaufen, sofern in den Bedingungen nicht drin steht, dass 0,001 € zurück gezahlt wird. Nur dann landet der Verlust im Verlusttopf bei Deiner Bank und kann mit Gewinnen verrechnet werden. Sofern das nicht mehr geht, da bereits fällig, kannst Du es zwar über die Steuererklärung versuchen, nach momentaner Rechtssprechung wird eine Ausbuchung aber nicht als Verlust akzeptiert. Eventuell dann noch auf anhängige Verfahren verweisen um einen Aufschub zu bekommen bis diese Verfahren entschieden sind.