Verluste steuerlich geltend machen?

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe im Dezember 2008 einen Optionsschein gekauft, der jetzt am 17.Mai 2010 ausläuft. Dieser Schein steht bei ca. 0 Euro. Macht es Sinn den Schein noch zu verkaufen oder soll ich ihn ausbuchen lassen. Kann ich die anfallenden Verluste steuerlich geltend machen bzw. mit anderen Gewinnen verrechnen?

Schöne Grüße

Steffen

hallo steffen,

du kannst die verluste mit den angegebenen gewinnen verrechnen.

mfg
bernhard

Hallo,

da muss es einen Fehler gegeben haben. Ich kenne mich mit solchen Angelegenheiten rund um Stuern gar nicht aus.

Bedauerlicherwise kann ich Ihnen gar nicht helfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Nadenka

Ich bin kein Experte auf diesem Gebiet, wähle bitte jemand
anderes als Experten.

Hallo Bernhard,

spielt es dabei eine Rolle, ob ich den Schein noch verkaufe, denn da fallen ja nochmals Gebühren an, oder kann ich diesen einfach auslaufen lassen.

MfG

Steffen

Leider kann ich zu dieser Frage keine Antwort geben.
Mit freundlichen Grüßen!

Hallo,

Du musst auf jeden Fall den Optionsschein verkaufen, sofern in den Bedingungen nicht drin steht, dass 0,001 € zurück gezahlt wird. Nur dann landet der Verlust im Verlusttopf bei Deiner Bank und kann mit Gewinnen verrechnet werden. Sofern das nicht mehr geht, da bereits fällig, kannst Du es zwar über die Steuererklärung versuchen, nach momentaner Rechtssprechung wird eine Ausbuchung aber nicht als Verlust akzeptiert. Eventuell dann noch auf anhängige Verfahren verweisen um einen Aufschub zu bekommen bis diese Verfahren entschieden sind.