Verluste u. Gewinne

Hallo, Frage an die Kenner der Materie:

Kann man Verluste bei Aktienverkäufen verrechnen mit
Gewinnen aus Verkäufen von Bonus-Zertifikaten?

Natürlich beides etwa im gleichen Spekulationszeitraum.

Danke im Voraus.

Hallo,

Kann man Verluste bei Aktienverkäufen verrechnen mit
Gewinnen aus Verkäufen von Bonus-Zertifikaten?

Laut Auskunft meines Steuerberaters kann man Verluste und Gewinne dann miteinander verrechnen, wenn man die Wertpapiere im selben Depot hält.

Was man nicht machen kann: Spekulationsverluste mit Einnahmen aus anderer Quelle (z.B. Arbeitslohn) verrechnen.

Schöne Grüße

Petra

Hallo Petra,

Laut Auskunft meines Steuerberaters kann man Verluste und
Gewinne dann miteinander verrechnen, wenn man die Wertpapiere
im selben Depot hält.

grübel, was hat es denn damit zu tun, dass Sie „im selben Depot“ sind.

Eigentlich doch nix :smile:)))

Schönen Tag noch

Börsenfan1968

Hallo Börsenfan,

Laut Auskunft meines Steuerberaters kann man Verluste und
Gewinne dann miteinander verrechnen, wenn man die Wertpapiere
im selben Depot hält.

grübel, was hat es denn damit zu tun, dass Sie „im selben
Depot“ sind.

Ja was weiß denn ich? Das Steuerrecht ist doch immer wieder für Überraschungen gut :wink:

Eigentlich doch nix :smile:)))

Eigentlich hast du recht. Ich werde meinen Steuerberater nächstes Jahr, bei der EkSt-Erklärung, nochmal darauf ansprechen. Mag sein, dass ich da etwas falsch verstanden habe, denn für mich klingt es auch sehr unlogisch.

Schönen Tag noch

Ebenso!

Schöne Grüße

Petra

Hallo Perta,

grübel, was hat es denn damit zu tun, dass Sie „im selben
Depot“ sind.

Ja was weiß denn ich? Das Steuerrecht ist doch immer wieder
für Überraschungen gut :wink:

gggg, das stimmt, solange es nicht „böse Überraschungen“ sind, geht es ja noch, :smile:))

Schönen Abend noch

Börsenfan1968

Hallo,

Laut Auskunft meines Steuerberaters kann man Verluste und
Gewinne dann miteinander verrechnen, wenn man die Wertpapiere
im selben Depot hält.

wie schon gesagt, hängt die Verrechenbarkeit nicht davon ab, wo die WP rumliegen, sondern ausschließlich davon, in welcher Einkunftsart die Erträge anfallen.

Gruß
Christian

An sich ist es so, dass man das kann
wenn beide eine Haltedauer von unter einem
Jahr hatten.
Etwas anderes könnte es sein, wenn das Zertikikat
einfach ausläuft und/oder eine (Teil)Kapitalgarantie hatte.
Wenn man es einen Tag vor Auslauf verkauft, könnte man sich
auf den Standpunkt stellen, es sei ein Veräusserungsgeschäft,
es ist aber fraglich ob man dann den Bonus bekommt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Bei genau einem Depot muss der Steuerberater nur die Zahl der Bescheinigung eintragen.
Bei mehreren Depots müsste er mehrere Bescheinigunen
aufaddieren, mit möglicherweise negativen Zahlen.
Vielleicht kann der Steuerberater/seine Software das nicht,
oder er sieht es nicht durch die Gebühr abgbedeckt,
die er seinem Kunden in Aussicht gestellt hat.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Bei genau einem Depot muss der Steuerberater nur die Zahl der
Bescheinigung eintragen.
Bei mehreren Depots müsste er mehrere Bescheinigunen
aufaddieren, mit möglicherweise negativen Zahlen.
Vielleicht kann der Steuerberater/seine Software das nicht,
oder er sieht es nicht durch die Gebühr abgbedeckt,
die er seinem Kunden in Aussicht gestellt hat.

Mit den üblichen Jahressteuerbescheinigungen der Kreditinstitute und der gängigen Anfänger(!)software dauert die Erfassung einer Steuerbescheinigung nicht länger als eine Minute. Das kann es also nicht sein.

Ich halte es eher für wahrscheinlich, daß der Steuerberater entweder keine Ahnung hat oder der Mandat etwas mißverstanden hat.

Gruß
Christian