Hallo zusammen.
Ich habe noch Verlustvorträge aus privaten Veräußerungsgeschäften §23EStG aus/vor 2008. Kann ich diese mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften, die in 2010 angefallen sind und der Abgeltungssteuer unterliegen verrechnen? Ich bin mir nicht sicher, ich finde zwar in §23EStG Absatz 7,8,9 Hinweise, kann es aber nicht richtig deuten. Kann es sein, dass ich diese Verluste nur mit Veräußerungsgewinnnen verrechnen kann, die aus Altbeständen (Käufe vor 2009) entstanden sind?
Vielen Dank, beste Grüße
pyro